Nachtruhe in Frankfurt
Lärmgeplagte Anwohner der neuen Frankfurter Landebahn können aufatmen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte heute, dass zwischen 23 und 5 Uhr keine Flüge stattfinden dürfen. Damit erhalten die Frankfurter die Nachtruhe, die ihnen längst versprochen worden war: Schon Jahre vor dem Bau der Landebahn hatte dies die Landesregierung versprochen.
Im sogenannten Mediationsverfahren hatte die damalige Landesregierung den Bürgern zugesagt: Die neue Landebahn kommt nur gemeinsam mit einem Nachtflugverbot auf Deutschlands größtem Flughafen. Doch je näher der konkrete Ausbau rückte, umso mehr rückte die Landesregierung von ihrem einstigen Versprechen ab. Zuletzt war dann klar: Es soll im Schnitt 17 Ausnahmen pro Nacht geben.
Doch die Politik hatte ihre Rechnung ohne die Gerichte gemacht. Kurz vor der Eröffnung der Landebahn Nordwest hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof ein vorläufiges Nachtflugverbot verfügt – so lange, bis höhere Gerichte eine endgültige Entscheidung fällen. Die folgte heute und ist eine schwere Schlappe für den Flughafenbetreiber Fraport. Hoffnung schöpfen dürften nun auch die Anwohner anderer Flughafenstandorte, etwa die Anwohner des Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg.
Gegen den Bau der Landebahn Nordwest gab es jahrelang Proteste von Umweltschützern. Im Kelsterbacher Wald, der für den Bau gerodet wurde, stand über mehrere Monate ein Hüttendorf. Richtig groß wurden die Proteste jedoch erst, nachdem die Landebahn eröffnet wurde. Vielen Anwohner aus den wohlhabenden Randbezirken von Frankfurt wurde wohl erst dann klar, was der Fluglärm für sie bedeutet. Seitdem finden wöchentlich Demonstrationen im Flughafenterminal statt.
Quelle
KLIMARETTER.INFO | hb 2012