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Neues EEG gefährdet den Bau von Holz-Heizkraftwerken

Dringend notwendige Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen in der Wärmeversorgung von Industriekunden werden durch das EEG 2012 verhindert.

Die im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefährdet den Ausbau von Biomassekraftwerken in Deutschland. Damit torpediert die deutsche Regierung ihre eigenen Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen. Um diese zu erreichen, ist ein massiver Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien auch in der Wärmeversorgung von Industriekunden notwendig, die für einen hohen Anteil des bundesweiten CO2-Ausstosses verantwortlich ist. „Der Wärmeverbrauch der Industrie verursacht mit einem Anteil von 43% fast die Hälfte des gesamten Ausstoßes von CO2-Emissionen dieses Sektors,“ so die Agentur für Erneuerbare Energien.

Die Errichtung von Holzheizkraftwerken zur industriellen Wärmeversorgung wäre somit ein logischer und wichtiger Schritt, um die Energiewende auch beim Thema Wärme zu schaffen. Doch die bei der Novellierung des EEG 2012 formulierten Anforderungen, welche bei Holzheizkraftwerken technisch nicht umsetzbar sind, werden die Energiewende im Wärmesektor blockieren. Als Konsequenz sind bei der juwi-Gruppe, einem führende Projektentwickler für erneuerbare Energien, mehrere Projekte gefährdet.

Konkret koppelt Paragraph 27, Absatz 4 der Novelle sowohl die Grundvergütung als auch die einsatzstoffbezogene Vergütung für den eingespeisten Strom daran, dass mindestens 60 Prozent des Stromes in Kraft-Wärme-Koppelung gemäß eines Arbeitsblatts der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft – AGFW – e. V. produziert werden. Dies ist jedoch für Heizkraftwerke, bei denen regelmäßig Entnahmekondensationsturbinen eingesetzt werden, selbst bei hundertprozentiger Wärmenutzung nicht erreichbar, wenn Wärme auf höherem Temperaturniveau ausgekoppelt wird, wie es bei Industriekunden häufig der Fall ist.

Jürgen Bohn, Geschäftsführer der juwi Bio GmbH, sagt: „Für uns bedeutet das, dass zahlreiche Heizkraftwerks-Projekte, die wir in den kommenden Jahren umsetzen wollten, nun in ihrer Finanzierung gefährdet sind und damit ihre Realisierung in Frage steht. Ohne EEG-Vergütung sind Heizkraftwerksprojekte hierzulande nicht wirtschaftlich und wir werden mittelfristig ins Ausland ausweichen müssen.“

Allein bei juwi sind mehrere geplante Holzheizkraftwerke (Leistung jeweils 5 MWel und 10 MWth) mit einem Investitionsvermögen von je ca. 30 Mio. Euro betroffen. „Es wird uns folglich nicht möglich sein, ein Umsatzvolumen im dreistelligen Millionenbetrag zu realisieren. Das hat natürlich auch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze“, betont Bohn. Die Agentur für Erneuerbare Energien hat errechnet, dass entlang der Wertschöpfungskette von Biomasseheizkraftwerken pro Anlage 45 neue Arbeitsplätze entstehen. Biomasseheizkraftwerke sind die einzige erneuerbare Energieform, die größere Unternehmen und Kommunen gezielt und regelbar mit Wärme versorgen kann. Kleinere Unternehmen, die sich auf Biomasseheizkraftwerke spezialisiert haben, könnten durch die EEG-Novelle in ihrer Existenz gefährdet sein.

Die juwi Bio GmbH hat konkrete Vorschläge, wie der Ausbau von Biomasseheizkraftwerken auch im neuen EEG vorangetrieben werden kann. So sollte nicht 60 Prozent des Stroms aus Kraft- Wärme-Koppelung generiert werden, sondern 60 Prozent der im KWK-Prozess anfallenden Wärme sollen genutzt werden. „Wir gehen davon aus, dass dem Gesetzgeber bei diesem Punkt die Auswirkungen bei Heizkraftwerken nicht bewusst waren“, sagt Bohn.

„Wir hoffen, dass die EEGNovelle noch in diesem Herbst überdacht wird, um diesen Missstand zu beheben.“

Quelle

oekonews.at | holler 2011

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