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Nuklear- und Fossil-Energie-Schutz-Gesetz – der Novellen-Entwurf des Schweizerischen Energiegesetzes 2012

Der Entwurf des Energiegesetzes vom 28. September 2012 tendiert auf eine unnötige Verlängerung der Nutzung nuklearer und fossiler Energien in der Schweiz. Auch nach 50 Jahren intensiver Forschung und Entwicklung in den Industrieländern ist immer noch keine Lösung für die sichere Endlagerung von radioaktivem Abfall gefunden worden. Deshalb nimmt die SolarSuperState Association an, dass es eine solche auch nie geben wird. Daher stellt die fortgesetzte Nutzung der Atomenergie eine schwere Verletzung des Rechts auf Leben für alle Lebewesen auf der Erde insbesondere auch das des ungeborenen Lebens und das der zukünftigen Generationen dar.

Das neue Energiegesetz (Artikel 2) muss sich zu einer rascheren Energieversorgung auf Basis von 100 % inländischer erneuerbarer Energie bekennen und als Zeitvorgabe für die Realisierung einer Stromversorgung mit 100 % inländischer erneuerbarer Energie (bilanziell über ein Kalenderjahr betrachtet) maximal 5 Jahre anvisieren. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist komplementär dazu zu sehen, inklusive der  Kraftwärme- und Wärmekraft-Kopplung, welche auch dem Primat der Nutzung 100 % erneuerbarer Energie unterworfen werden müssen.

Abbildung 1 zeigt ein Szenario zum vollständigen Ersatz nuklearer und fossiler Energien beim Strom bis Ende 2017. Für die Photovoltaik und Windenergie wird eine jährliche Wachstumsrate des jährlichen Zubauvolumens von 150 % angenommen. Ausgangspunkt für die Photovoltaik ist ein geschätztes Zubauvolumen im Jahr 2012 von 150 Megawatt-Peak. Für die Windenergie wird festgesetzt, dass im Jahr 2013 jeder Kanton eine Windturbine der Standardgroesse 3 Megawatt mit Nabenhöhe von etwa 150 Meter installiert. Der jährliche Volllastdauer-Anteil wird für die Photovoltaik auf 10 % und für Windenergie auf 20 % festgelegt. Ende 2017 wären dann circa 600 Watt Windkraft kumuliert pro Einwohner und etwa 3000 Watt Photovoltaik kumuliert pro Einwohner installiert. Das reicht ab dem 1.1.2018 zusammen mit den anderen schon heute installierten Erneuerbare-Energie-Anlagen bilanziell über das Kalenderjahr für 100 % des Bruttostromverbrauches aus dem Jahr 2011.

Quelle

SolarSuperState Association 2013Email: info@SolarSuperState.com  

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