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Ökonomen widersprechen Gabriel bei Industrieausnahmen

Ausnahmen bei der EEG-Umlage könnten laut Studie deutlich reduziert werden.

Die Anzahl der Unternehmen, die 2014 bei der EEG-Umlage begünstigt werden, ist um rund 20 Prozent angewachsen. Zusammen mit der Befreiung für Eigenstrom steigen die Industrieausnahmen allein bei der EEG-Umlage auf eine Rekordmarke von über 6,6 Mrd. Euro – Kosten, welche die übrigen Haushalte und nicht-privilegierten Unternehmen schultern müssen. Während Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel maximal eine Reduzierung um 1 Mrd. Euro für machbar hält, beziffern Experten von FÖS und DIW das Senkungspotential auf das Dreifache.

„Die Bundesregierung muss den kontinuierlichen Anstieg der Industrieausnahmen dringend bremsen“, kommentiert Damian Ludewig, Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS). „Die allzu pauschalen Genehmigungskriterien führen dazu, dass viele Unternehmen profitieren, die gar nicht im internationalen Wettbewerb stehen“. Dies erhöhe die Belastung für Mittelstand und Verbraucher und gefährde die Akzeptanz von EEG und Energiewende. Ludewig plädiert für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Energiekosten.

Schließlich profitiere die Industrie nicht nur von massiven Vergünstigungen durch die sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“. Beziehe man die EEG-Befreiung für die Eigenstromversorgung der Industrie ein, betrage das Entlastungsvolumen nach FÖS-Berechnungen sogar 6,6 Mrd. Euro statt der von der Bafa am Dienstag veröffentlichten 5,1 Mrd. Euro. Diese Ausnahmen erhöhen die EEG-Umlage laut FÖS um 1,8 Ct/kWh gegenüber einer Umlage ohne Industrieprivilegien.

Das Senkungspotential bei den Industrieausnahmen schätzt Ludewig deutlich optimistischer ein als Wirtschaftsminister Gabriel. Gemeinsam mit Forschern des DIW, arepo consult und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat das FÖS errechnet, dass die Industrieausnahmen durch eine Reform bereits im vergangenen Jahr um ca. 3 Mrd. Euro hätten sinken können. Der Vorschlag enthält folgende Maßnahmen:

  • Die Auswahl der begünstigten Branchen würde sich an der so genannten „Strompreiskompensationsliste“ orientieren, die die EU-Kommission bereits im Rahmen des Emissionshandels als wettbewerbsgefährdet (energie- und handelsintensiv) eingestuft hat.
  • Die um 80% reduzierte EE-Umlage würde auf eine standardisierte Stromverbrauchsmenge erhoben werden, die i.a. für die Herstellung von bestimmten handels- und stromintensiven Produkten notwendig ist.
  • Die Bemessung der privilegierten Strommenge würde entsprechend der auf EU-Ebene erstellten Benchmarks pro Produktionsvolumen und mit einem Kürzungsfaktor von 85% erfolgen. Durch die Benchmarks würden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner oder effizienter Unternehmen vermindert und die vollen Anreize für Effizienzverbesserung aufrechterhalten.

Bei der neuen Regelung würde sowohl selbst erzeugter als auch fremdbezogener Strom von der EEG-Umlage erfasst werden. Es gibt jedoch weiterhin eine deutliche Vergünstigung für hoch effizienten und erneuerbaren Eigenstrom.

Die Neugestaltung der Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage bietet laut FÖS eine wichtige Möglichkeit, um die Kosten der Energiewende zu begrenzen. „Es ist nur fair, wenn die stromintensive Industrie sich angemessen an den Kosten beteiligt und nicht nur von den Vorteilen wie sinkenden Börsenstrompreisen und neuen Absatzfeldern profitiert“, erklärt Swantje Küchler, Leiterin „Energiepolitik“ beim FÖS.

Quelle

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) e.V. 2014

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