Online-Händler kommen rechtlicher Kennzeichnungspflicht bei Haushaltsgeräten nicht nach
Europaweit werden etwa 2 von 3 Haushalts-Produkte von Online-Händlern nicht genügend gekennzeichnet.
62 % der Online-Produkte tragen europaweit kein oder kein korrektes EU-Energieeffizienzlabel, in Österreich sogar 75 %. In realen Geschäften sieht die Situation deutlich besser aus.
MarketWatch, eine von der EU geförderte Initiative unterschiedlicher Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen, und GLOBAL 2000 als deren Vertretung in Österreich, veröffentlicht eine aktuelle europaweite Studie – deren ernüchterndes Ergebnis: Europaweit werden etwa 2 von 3 Haushalts-Produkte von Online-Händlern nicht genügend gekennzeichnet.
Fernseher und Klimaanlagen am schlechtesten ausgezeichnet
Die Ende 2013 und Anfang 2014 vorgenommenen Überprüfungen von 111 Online-Händlern und 114 realen Geschäften ergaben, dass durchschnittlich 62 % der Online-Produkte über ein nicht korrektes bzw. gar kein EU-Energieeffizienzlabel verfügten. In realen Geschäften stehen die Dinge besser: 77 % der bei Ladenbegehungen untersuchten Produkte waren richtig mit dem Energieeffizienzlabel versehen.
Das ist zwar, verglichen mit kürzlich durchgeführten Untersuchungen, eine Verbesserung. Am ehesten problematisch erwiesen sich aber noch Fernseher und Klimaanlagen. Händler versahen die Produkte mit einem veränderten Label, platzierten es falsch oder kennzeichneten die Geräte überhaupt nicht. Größtenteils richtig ausgewiesen wurden Kühlschränke, Geschirrspülgeräte und Waschmaschinen.
Online-Handel sollte den realen Geschäften nicht hinterherhinken und die verpflichtende Kennzeichnung umgehend umsetzen!
Dipl.-Ing. Sibylle Egger, zuständige Projektkoordinatorin bei der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, betont die Relevanz der richtigen Kennzeichnung des Energieverbrauchs im Online-Handel: „Heutzutage werden Kaufentscheidungen häufig übers Internet getroffen, das gilt inzwischen auch für die Frühphase des Kaufprozesses und beratungsintensivere Produkte. Informationsquellen wie Prospekte, Messen und Freunde als Berater verlieren in Bezug auf die Kaufentscheidung an Bedeutung.“* Wenn man das Gerät schon gegoogelt und sich online informiert hat, liegt es nahe, sich das Produkt auch über das Internet zu bestellen.
„Online-Shops sind für den Haushaltsgerätekauf ein beliebter Markt, und deshalb ist es umso wichtiger, dass auch online die Energiedaten richtig wiedergegeben werden. So können diese in die Kaufentscheidung miteinbezogen werden. Der Online-Handel sollte den realen Geschäften nicht hinterherhinken und die verpflichtende Kennzeichnung umgehend umsetzen!“ so Egger.
Österreich: Reelle Geschäfte kennzeichnen vorbildlich
In Österreich wurden insgesamt 2.539 Produkte untersucht, davon stammten 1.942 Geräte aus dem Online-Handel. Bei den kontrollierten Produkten handelte es sich primär um Waschmaschinen, Geschirrspülgeräte, Wäschetrockner und Elektroöfen. In realen Geschäften konnten bei Ladenbegehungen keine gröberen Verstöße festgestellt werden, 85 % der Produkte waren korrekt gekennzeichnet.
3 von 4 Produkten in Österreich online nicht ausreichend gekennzeichet
Allerdings wurden die gesetzlichen Vorgaben auch in Österreich von vielen Online-Händlern nicht eingehalten. Die häufigsten Verfehlungen dabei waren das gänzliche Weglassen der Energiedaten – das Label wird im Online-Handel meist nicht abgebildet – oder eine falsche Reihenfolge der Daten, was zu Verwirrungen führen kann. Das Fazit für Österreich lautet: 75 % der Produkte, die in Österreich online angeboten werden, sind nicht ausreichend gekennzeichet!
1.872 Produkte unter den Mindestvorgaben der Ökodesign-Richtlinie gefunden
Von den fast 70.000 gecheckten Geräten wurden insgesamt 1.872 gefunden, die eine Energieeffizienzklasse unter der Mindestvorgabe haben. In Österreich war lediglich eines zu finden. Die Produktkategorie mit der höchsten Fehlerrate sind in dem Bezug Leuchtmittel:1.402 Glühlampen waren mit Klasse E ausgewiesen, die Mindestanforderung gemäß der Ökodesign-Richtlinie ist C. „Auch die Einhaltung der Mindestvorgabe ist rechtlich vorgeschrieben – die Produkte darunter dürfte man eigentlich schon nicht mehr im Handel finden“, so Egger.
Weitere Überprüfungen geplant
MarketWatch wird in Folge mit den überprüften Händlern zusammenarbeiten und deren Abschneiden in der Studie und mögliche Folgemaßnahmen mit ihnen durchgehen. Weiters werden die Ergebnisse der Untersuchung an die national zuständigen Stellen, die rechtliche Schritte gegen Verstöße gegen die Energiekennzeichnungsrichtlinie einleiten können, übermittelt.
Quelle
APA-OTS 2014