Photovoltaik-Sonderausschreibungen auf der Kippe
Der Anti-EEG-Kurs der neuen Bundesregierung macht auch vor dem Koalitionsvertrag nicht halt. Die Konditionen für die dort festgelegten Sonderausschreibungen von 4.000 Megawatt Solar- und Windkraft sollen nun doch nicht mehr vor der Sommerpause in ein Gesetz gegossen werden. Von Susanne Schwarz und Jörg Staude
Als dringlich sieht die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien offenbar nicht an: In einem Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums für ein sogenanntes „100-Tage-Gesetz“, mit dem die Bundesregierung die eiligsten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch vor der Sommerpause festzurren will und der klimaretter.info vorliegt, stehen die geplanten Sonderausschreibungen von 4.000 Megawatt für Wind- und Solarprojekte nicht drin.
Es geht um Folgendes: Laut Koalitionsvertrag wollen Union und SPD den Anteil des erneuerbaren Stroms auf „etwa 65 Prozent“ erhöhen. Ob sich die Zahl auf den Brutto- oder den Nettoverbrauch bezieht, hat die Bundesregierung nicht näher spezifiziert. Beides dürfte allerdings bei den aktuellen Ausbau-Deckeln für erneuerbare Energien schwierig werden.
Diese Beschränkungen für die Erneuerbaren zu lockern oder gar zu streichen, war bei den Koalitionären nicht im Gespräch. Gleichzeitig stellten sie aber fest: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.“
Deshalb überlegten sich SPD und Union zumindest eine Art Trostpflaster. Als Sofortmaßnahme kündigten sie an, bis 2020 zusätzliche Ausschreibungen für Wind und Sonne über den bisherigen Zubau hinaus vorzusehen. Diese gesonderten Auktionen sollten demnach 2019 und 2020 stattfinden. In jedem der beiden Jahre sollten Ausbaumengen für Windräder an Land sowie Solaranlagen, jeweils mit einer Leistung von 2.000 Megawatt, sowie ein sogenannter Offshore-Windenergiebeitrag versteigert werden.
Unklar ist jetzt, ob die Sonderausschreibungen generell infrage gestellt sind – oder ob sie lediglich nicht mehr zu den dringlichen Punkten im 100-Tage-EEG gehören. Dieses Gesetz soll das Kabinett am 9. Mai beschließen, der Bundestag dann am 29. Juni sowie der Bundesrat am 8. Juli. Dann ist parlamentarische Sommerpause – und erst mal ein paar Monate nichts mit neuen Gesetzen.
„In der Koalition setzen sich die Energiewende-Blockierer durch“
Umweltschützer finden das politische Signal in beiden Fällen fatal. Schon nach sechs Wochen sei die Bundesregierung dabei, die „einzige konkrete Klimaschutzmaßnahme des Koalitionsvertrags zu meucheln“, empört sich Andree Böhling, Energieexperte von Greenpeace. „Nur wenn die Bundesregierung die vereinbarten Sonderausschreibungen für Wind- und Sonnenstrom noch vor dem Sommer verabschiedet, lassen sich die avisierten CO2-Einsparungen von bis zu zehn Millionen Tonnen bis 2020 erreichen.“
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Quelle
Der Hintergrund wurde von
der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (Susanne Schwarz und Jörg Staude) 2018 verfasst – das Nachrichten- und
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