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Politik belastet Kleinverbraucher – falsche Signale für Energiewende

Als Netzbetreiber und bundesweiter Ökostromanbieter wehren sich die Elektrizitätswerke Schönau gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten.

Hintergrund: die seit August 2011 geltende neue Stromnetzentgeltverordnung befreit in § 19 Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Millionen Kilowattstunden und Jahresbenutzungsstunden von mindestens 7.000 komplett von den Netznutzungsgebühren. Diese Unternehmen, z.B. Aluhütten oder Zementhersteller, müssen also überhaupt keine Entgelte mehr für die Nutzung der Stromnetze bezahlen und dies bereits rückwirkend für das laufende Jahr. Die so definierten  Strom intensiven Industriebetriebe erhalten die für das Jahr 2011 zu viel bezahlten Netzentgelte zurück, ab dem Jahr 2012 fehlt ihr Beitrag zu den Netzkosten.

Rund 520 Unternehmen, die 15 % des Stromverbrauchs ausmachen, könnten in den Genuss dieser kompletten Befreiung bei den Netznutzungsentgelten kommen, die Kosten sollen von den übrigen Verbrauchern in Form einer neuen Umlage übernommen werden. Für einen Durchschnittshaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch wird dadurch mit Kostensteigerungen von 26 bis 35 € gerechnet und auch mittelständische Unternehmen müssen sich auf deutlich steigende Stromkosten einstellen.

Im Interesse Ihrer Kunden haben die Elektrizitätswerke Schönau Anwälte eingeschaltet, die sich schon dahingehend geäußert haben, dass die rechtliche Zulässigkeit der vollkommenen Befreiung von Netzentgelten sowohl nach deutschem Energiewirtschaftgesetz als auch nach EU-Recht höchst zweifelhaft ist. Zunächst werden daher alle Argumente gegen die Festlegung der neuen Umlage als Stellungnahme im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur eingebracht, das laut Bundesnetzagentur ergebnisoffen sein soll. Sollte dies nicht zum gewünschten  Ergebnis führen, ist der nächste Schritt die Beschwerde gegen die Festlegung und/oder eine Klage.

„Es kann nicht sein“, so Ursula Sladek, Vorstand der Netzkauf EWS e.G., „dass Haushalte und mittelständische Unternehmen die Kosten der Großindustrie für die Stromnetzbenutzung zahlen müssen, die im Übrigen auch schon von der Beteiligung an den Kosten für die Erneuerbaren Energien befreit sind. Die geplante Umlage widerspricht dem Verursacherprinzip, setzt keinerlei Anreize zur Energie Einsparung und verschlechtert massiv die Voraussetzungen für die dezentrale Kraftwärmekopplung in den begünstigten Unternehmen. Die Kraftwärmekopplung als wichtigster Partner der Erneuerbaren Energien wird somit massiv ausgebremst – die geplante Umlage setzt daher auch energiepolitisch vollkommen falsche Signale“.

Quelle

Ursula Sladek, Vorstand Netzkauf EWS eG 2011Netzkauf EWS eG  2011

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