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Prokon-Anleger müssen weiter zittern

Bei Prokon sind nicht Banken oder Sozialversicherungsträger die Gläubiger, sondern Kleinanleger.

Es sollten 95 Prozent bis zum 20. Januar sein: Wenn nicht mindestens 95 Prozent der Anleger ihr über Genussrechte angelegtes Geld in der Firma belassen, müsse „eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit“ eingeleitet werden, heißt es vor Wochenfrist in einem Schreiben des Firmengründers Carsten Rodbertus an die Anleger.

Das ist nun eingetreten: Bis Montagabend (Stand 19.00 Uhr) erklärten sich lediglich gut 39.000 der insgesamt gut 75.000 Prokon-Investoren bereit, ihre Genussrechte zu halten oder ihre ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen. Damit würde Prokon Kapital in Höhe von rund 740 Millionen Euro nicht entzogen, teilte Prokon auf seiner Internetseite mit. Eingelegt wurden aber mehr als 1,4 Milliarden Euro – knapp die Hälfte der Mittel ist also vakant.

Unklar allerdings ist, ob die Insolvenzdrohung vom 10. Januar der letzte Prokon-Stand ist: Zum Wochenschluss hatte der „hinzugezogene Insolvenzberater“ den Plan ausgegeben, gekündigte Genussrechte im Insolvenzverfahren „nicht als fällige Forderungen zu bewerten“. Experteneinschätzungen zufolge könnte diese Rechtsaufassung gedeckt sein: Prokon hatte verschiedene Genussrechte verkauft: Solche, die unbefristet sind und nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten gekündigt werden können – mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Und solche, in der Anleger selbst die Laufzeit wählen konnten: zwischen fünf und zehn Jahren.

Bei Prokon sind nicht Banken oder Sozialversicherungsträger die Gläubiger, sondern Kleinanleger. „Es ist schwer einsehbar, warum ordentlich gekündigte Genussrechte nicht fällig zur Rückzahlung sein sollten“, sagte der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg Jochen Resch. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Zickzack-Kurs des Unternehmens Anleger verunsichere. Der Fall Prokon belege, „dass Finanzprodukte des grauen Kapitalmarkts für Kleinanleger kaum zu durchschauen und nur bedingt geeignet sind“, so Resch.

Die Stiftung Warentest warnt schon seit Jahren davor, Geld bei Prokon anzulegen. „Die Investition in Genussrechte ist mit hohen Risiken verbunden – es ist sogar ein Totalverlust möglich. Es gibt keinerlei Einlagensicherung“, erklärte die Finanzexpertin Renate Daum von der Stiftung Warentest im Gespräch mit klimaretter.info.

Zu dem Geschäftsmodell gab es in den letzten Jahren viel kritische Berichterstattung. Mitte 2013 verkündete Prokon, nicht mehr mit Medien sprechen zu wollen. Am Freitag hatten Verbraucherschützer das Unternehmen verklagt. Gleichzeitig war nach Schilderung von Prokon am Windenergie-Standort Nortorf-Poßfeld in Schleswig-Holstein ein neues Windrad mit drei Megawatt Leistung ans Netz gegangen.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | reni 2014

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