Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Holzverbrennung soll bedingt erneuerbar bleiben
Die EU will ihren Erneuerbaren-Anteil bis 2030 verdoppeln. Doch dafür soll nach wie vor massenhaft Holz verfeuert werden. Dafür spricht sich das EU-Parlament aus. Für grünen Wasserstoff und E-Fuels sollen keine zusätzlichen Ökostromanlagen mehr errichtet werden müssen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU soll bis zum Ende des Jahrzehnts auf 45 Prozent steigen. Dafür haben sich am Mittwoch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ausgesprochen.
Sie folgten damit dem Vorschlag der EU-Kommission, die mit ihrem „Repower EU“-Paket energiepolitisch auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und die gestiegenen Energiepreise reagieren will. Zurzeit liegen die Erneuerbaren im EU-weiten Energiemix bei 22 Prozent.
„Das Ziel soll durch viel stärkere Nutzung des europäischen Binnenmarktes erreicht werden“, sagte Markus Pieper von der christdemokratischen EVP-Fraktion, Berichterstatter für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED.
Jedes EU-Land soll nach dem Willen der Abgeordneten mindestens zwei grenzüberschreitende Ökostromprojekte realisieren, um das EU-Ziel zu erreichen. Länder mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 Milliarden Kilowattstunden sollen drei Projekte verwirklichen. Die Kommission hatte nur eines vorschreiben wollen.
Wichtigster Streitpunkt im Parlament war das Verbrennen von Biomasse, vor allem von Holz, um Strom oder Wärme zu erzeugen. Das gilt nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in ihrer derzeit noch gültigen Fassung als klimaneutral und nachhaltig und wird auch noch mit Subventionen in Milliardenhöhe unterstützt. Mit 17 Milliarden Euro hat die EU allein 2019 die Verbrennung von Holz subventioniert.
Künftig soll das Verbrennen von Holz zur Stromerzeugung nicht mehr subventioniert werden und auch nicht mehr als erneuerbar gelten. Umweltverbände wie der Naturschutzbund sehen aber Schlupflöcher, weil unter bestimmten Bedingungen – nämlich wenn Stromkraftwerke nicht auf Kraft-Wärme-Kopplung umgerüstet werden können – weiterhin eine Förderung möglich ist.
Umweltausschuss überstimmt
Zudem soll das Verbrennen von Holz weiterhin auf die Erneuerbaren-Ziele der Mitgliedsstaaten angerechnet werden – wenn auch mit einer Obergrenze.
Zwar hatte der Umweltausschuss des EU-Parlaments gefordert, dass die Holz-Verbrennung nicht mehr für die Ziele mitgezählt werden darf, aber eine Mehrheit aus EVP, Sozialdemokrat:innen und Liberalen setzte im Plenum schließlich die Obergrenze durch. Dabei soll die Nutzung von Biomasse nicht den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2022 überschreiten.
Die Umweltverbände überzeugt das ganz und gar nicht. „Weder die beschlossene vage Obergrenze für den Anteil der Waldholzverbrennung am Energieverbrauch noch die mit zahlreichen Schlupflöchern versehenen Einschränkungen bei primärer Holzbiomasse reichen aus, um den internationalen Raubbau am Wald zu stoppen“, urteilt Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe. Der industriellen Holzverfeuerung bleibe Tür und Tor geöffnet.
Biomasse macht inzwischen den größten Anteil an den erneuerbaren Energien in der EU aus, nämlich fast zwei Drittel. Der Großteil davon ist Holz. Die Energiewende in Europa wird nicht zuletzt durch das Verfeuern von Holz, Abfällen und Biokraftstoffen angetrieben. Der Anteil von Solar- und Windenergie ist geringer als oft gedacht.
Die Nutzung von Holz als Brennstoff ist keineswegs so klimafreundlich, wie vielfach angenommen wird. Bei der Verbrennung wird zwar nur das CO2 freigesetzt, das der Baum zuvor aufgenommen hat. CO2-neutral ist das Ganze aber nicht, denn die Bewirtschaftung von Wäldern, der Transport und die Verarbeitung von Holz schlägt ebenfalls zu Buche.
E-Kraftstoffe werden entgrünt
Die Abgeordneten votierten außerdem dafür, dass der Verkehrssektor durch den Einsatz erneuerbarer Energien seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 16 Prozent verringern soll. Das alte Ziel liegt bei 13 Prozent.
Die Verwendung von Soja und Palmöl im Tank wurde dabei zwar ausgeschlossen, allerdings sollen Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Mais, Weizen oder Raps dafür eingesetzt werden können. Umweltverbände hatten gefordert, künftig auf pflanzliche Agrokraftstoffe zu verzichten oder deren Nutzung stark einzuschränken.
Das Parlament stimmte auch dagegen, dass neue Wasserstoff-Kraftstoffe und E-Fuels durch zusätzliche erneuerbare Energien erzeugt werden müssen. Bislang gilt für die Produktion von grünem Wasserstoff das Zusätzlichkeitsprinzip: Entsprechende Anlagen brauchen eine extra dafür installierte erneuerbare Energieerzeugung.
Für Geert Decock von der europäischen Dachorganisation Transport & Environment ist Lobbyismus der Grund: „Die Europaabgeordneten haben den Forderungen der Industrie nachgegeben, die Nachhaltigkeitskriterien für grünen Wasserstoff und E-Fuels aufzuweichen.“
In einer weiteren Abstimmung ging es um die Energieeffizienz-Richtlinie. Die EU-Abgeordneten votierten dafür, dass der Energieverbrauch in der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent gesenkt wird. Bezugsjahr ist 2007. Zudem sollen die EU-Staaten verbindliche eigene Beiträge zum Erreichen dieses Ziels festlegen.
Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen jetzt mit der Kommission im sogenannten Trilog über einen Kompromiss beraten, damit die neuen Regeln endgültig verabschiedet werden können. Wesentliche Verbesserungen für den Klima- und Waldschutz werden aber nicht mehr erwartet.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Sandra Kirchner) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!