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Regierung muss jetzt die Weichen für den Kohleausstieg 2030 stellen

ClientEarth Kurzstudie zeigt wie

Damit der Kohleausstieg, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf 2030 vorgezogen werden kann, muss die Bundesregierung bereits jetzt Maßnahmen ergreifen. Das Vertrauen auf einen rein marktgetriebenen Ausstieg bis 2030 wird angesichts hoher Strompreise immer fragwürdiger. ClientEarth hat daher eine Kurzstudie veröffentlicht, in der die rechtlichen Möglichkeiten eines vorgezogenen Ausstiegs aufgezeigt werden.

„Die aktuellen Hitzewellen, Dürren und Waldbrände haben wieder einmal verdeutlicht, dass die Klimakrise nicht wartet und die Zeit für eine Energiewende in jeder Hinsicht drängt“, mahnt Francesca Mascha Klein, Juristin bei ClientEarth – Anwälte der Erde. “Bereits stillgelegte Kohlemeiler werden jetzt wieder angeworfen, weil die Vorgängerregierungen den Ausbau der Erneuerbaren nicht ausreichend vorangebracht und stattdessen auf den fossilen Energieträger Gas gesetzt haben. Das hat negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Gesundheit und den Strompreis. Umso dringender ist es daher, dass die jetzige Bundesregierung das Ziel eines beschleunigten Ausstiegs Deutschlands aus der Kohle nicht aus den Augen verliert und dafür jetzt schon Rechts- und Planungssicherheit schafft.”

“Mit Blick auf die derzeit hohen Gas- und Strompreise wäre es fahrlässig, sich für den Kohleausstieg bis 2030 allein auf den Markt zu verlassen. Die Bundesregierung muss jetzt die im Kohlegesetz vorgesehenen Möglichkeiten für die vorzeitige Stilllegung bis 2035 voll ausschöpfen und den Prozess für den Ausstieg bis 2030 einleiten. Dabei sollte sie die gesetzliche sowie vertragliche Verankerung ernsthaft in Betracht ziehen“, so Klein weiter.

Damit Deutschland sich an die Ziele des Pariser Klimaabkommens halten kann, hatten sich Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auf einen Kohleausstieg bis 2030 – anstelle des bislang gesetzlich vorgesehenen Zieldatums 2038 – geeinigt. Die am 15. August 2022 anstehende Überprüfung im Rahmen des Gesetzes zur Beendigung der Kohleverstromung wäre der passende Anlass dafür, dass die Regierung bekannt gibt, wie ihre Strategie für das Vorziehen des Ausstiegsdatums aussieht und welche Maßnahmen vorgesehen sind.

Eine rechtliche Kurzstudie der Umweltrechtsorganisation ClientEarth zeigt nun die Möglichkeiten für einen beschleunigten Kohleausstieg auf. Demnach wäre ein Vorziehen des Steinkohleausstiegs auf 2030 ohne zusätzliche Kosten für den Staat möglich. Bei Braunkohle besteht hingegen das Risiko, dass die Betreiber als Resultat von Verhandlungen zusätzliche Entschädigungen erhalten.

Für die Verhandlungsposition der Bundesregierung wird von Bedeutung sein, inwieweit die gesetzlichen Fristen für das entschädigungslose Vorziehen nach dem derzeitigen Ausstiegsgesetz bereits verstrichen sind, wie die demnächst anstehende Entscheidung der Europäischen Kommission im   ausfällt, aber auch wie sich die Energiekrise und der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland entwickelt.

Quelle

ClientEarth 2022 | ClientEarth – Anwälte der Erde ist eine Nichtregierungsorganisation, die das Recht nutzt um die Erde und ihre Bewohner*innen zu schützen.

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