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© Depositphotos.com | AndrewLozovyi | Inhaltliche Stellungnahme zur Klimaklage? Das bereitet nur Kopfzerbrechen.

Regierung stellt sich lustlos lästiger Klima-Klage

Mit zweimonatiger Verspätung nimmt die Bundesregierung zur Verfassungsklage gegen das abgeschwächte Klimaschutzgesetz Stellung. Sie hält die Klage teilweise für unzulässig – und Klimaschutz ohnehin eher für eine Angelegenheit globaler Politik.

Die erste Frist endete am 15. Oktober dieses Jahres. Die Bundesregierung war vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, Stellung zu nehmen zur Klage von fünf Umweltverbänden gegen das im April 2024 von der Ampel-Regierung reformierte Klimaschutzgesetz.

Die Oktober-Frist verstrich ohne Stellungnahme der Regierung. Diese sollte nun bis Jahresende vorliegen, lautete das Versprechen.

Zumindest diese Frist hält die schwarz-rote Regierung nun formal ein. Mit Datum vom 15. Dezember übersandte namens der Bundesregierung ein Rechtsanwaltsbüro eine mehr als 40-seitige Stellungnahme sowie ein beigefügtes Rechtsgutachten nach Karlsruhe. Beides liegt, teilweise geschwärzt, Klimareporter° vor.

Die im September 2024 eingereichte Verfassungsklage richtet sich dagegen, dass die Reform das Klimagesetz schwächte und die Klimamaßnahmen ohnehin unzureichend sind, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Das geänderte Klimagesetz entspreche auch nicht mehr den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht 2021 in seinem Klimaurteil niedergelegt hatte, betonen die Umweltverbände. Mit der neuerlichen Klage streben sie eine höchstrichterliche Entscheidung an, die die Bundesregierung verpflichtet, die Abschwächungen des Klimagesetzes rückgängig zu machen und es entscheidend zu verbessern.

Einer der Kritikpunkte der Kläger ist, dass mit der Ampel-Reform die CO2-Emissionen nicht mehr jährlich scharf und konkret für jeden der sechs Sektoren (Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall) gelten, sondern dass, wie es in der jetzigen Stellungnahme der Regierung heißt, stattdessen eine „sektorübergreifende“ und „mehrjährige Gesamtrechnung“ eingeführt wurde, an der die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele gemessen wird.

Mit der „sektorübergreifenden“ Rechnung wurde es insbesondere möglich, die zusätzlichen CO2-Einsparungen, die vor allem Energiewirtschaft und Industrie in den letzten Jahren erreichten, mit den immensen Überziehungen vor allem in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu verrechnen.

Klimapolitik der Ampel-Regierung kommt nicht vor

Ein Ergebnis der gesetzlichen Operation: Stand 2025 ist das deutsche Klimaziel für 2030 – eine CO2-Reduktion um 65 Prozent – rechnerisch noch in Reichweite. In der „mehrjährigen Gesamtrechnung“, die sich jetzt über den Zeitraum von 2021 bis 2030 erstreckt – ist sogar eine „Reserve“ von 80 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vorhanden.

Diesen Erfüllungsstand des Klimaziels greift die Stellungnahme der Regierung erstaunlicherweise nicht auf, sondern sie kehrt im Grunde zur Situation im Jahr 2023 vor der Reform des Klimagesetzes zurück.

So ist auf Seite 15 der Stellungnahme zu lesen: Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 habe die Bundesregierung die zu dem Zeitpunkt bestehende Lücke von 1.100 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalent zum Erreichen des 2030-Ziels auf etwa 200 Millionen Tonnen – also um mehr als 80 Prozent – reduzieren und damit bereits überwiegend schließen können.

In der Stellungnahme folgen noch ein paar Bemerkungen zum Klimaschutzprogramm 2023 sowie zum schnelleren Erneuerbaren-Ausbau, zum Deutschlandticket und zum Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz. Erwähnenswert findet die Stellungnahme auch weitere Maßnahmen wie den Beschluss zum Gebäudeenergiegesetz oder zeitnah geplante Vorhaben wie die Klimaschutzverträge oder die CO2-orientierte Lkw-Maut.

Damit habe die Bundesregierung, ist weiter zu lesen, die zentralen Entscheidungen für die Dekarbonisierung in allen wichtigen Sektoren unserer Volkswirtschaft getroffen. Natürlich fehlt auch nicht der Verweis auf das Klimaschutzprogramm 2026. Mit diesem würden die Maßnahmen verabschiedet, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, heißt es.

Das liest sich alles nicht nur lustlos hingeworfen. De facto wird in der Stellungnahme die Klimapolitik der Ampelregierung mehr oder weniger eliminiert – als habe Schwarz-Rot damit rein gar nichts zu tun.

Klage soll verfassungsrechtlich teilweise unzulässig sein

Erwartungsgemäß wird in der Stellungnahme der Bundesregierung die Klage der fünf Verbände verfassungsrechtlich als „teilweise unzulässig“ angesehen. So würden die Beschwerdeführenden die Feststellung eines gesetzgeberischen Unterlassens begehren. Ein solches Unterlassen könne aber nur bei völliger Untätigkeit des Gesetzgebers gerügt werden, begründet die Stellungnahme die postulierte Unzulässigkeit.

Auch verlangten die Beschwerdeführenden keinen neuen Regelungsinhalt des Klimaschutzgesetzes, heißt es weiter, sondern einen ambitionierteren Reduktionspfad, als er im Gesetz bereits verankert ist.

Das sei ein unzulässiger Beschwerdegegenstand, betont die Stellungnahme und begründet das unter anderem so: Seit dem Klimaurteil des Verfassungsgerichts 2021 hätten sich wesentliche Erkenntnisse zu den Auslöse- und Wirkmechanismen des anthropogenen Klimawandels nicht so evident geändert, dass die Regelungen des Klimagesetzes zwischenzeitlich verfassungsrechtlich untragbar geworden wären. Dem stehe schon die Komplexität des Klimasystems entgegen, argumentiert die Stellungnahme.

Trotz der Komplexität, auf die hier verwiesen wird, kommen andere Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde zu ganz anderen, sehr eindeutigen Positionen. So spricht der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung berät, klar davon, dass einem ohnehin schon deutlich geschrumpften CO2-Budget Deutschlands mit dem novellierten Klimaschutzgesetz ein geschwächter Klimaschutz gegenübersteht.

Der Umweltrat kritisiert weiter, dass im Klimagesetz trotz erkannter Klima-Defizite die Pflicht zum unverzüglichen Handeln ebenso aufgegeben wurde wie das Prinzip der Ressortverantwortlichkeit.

Hier können Sie den Bericht weiterlesen >>

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2025 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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