Regierungspfusch verteuert Strom um zwei Cent
Blamable Sündenliste der Bundesregierung.
Durch zahlreiche Fehler haben Bundesregierung und Regierungsfraktion im Bundestag die Strompreise von Privatkunden und Mittelstand um rund zwei Cent je Kilowattstunde deutlich ansteigen lassen.
Entlastet wurden dagegen die energieintensiven Großbetriebe, die ohnehin schon weitgehende Steuerprivilegien geniessen (geringere Konzessionsabgabe, Spitzenausgleich bei der Ökosteuer, Energiesteuerbefreiungen im Umfang von mehreren Milliarden Euro, Details siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen, BT Drucksache 17/7450).
Die Sündenliste sieht folgendermassen aus (die Preisanstiege sind jeweils ohne Mehrsteuer angegeben):
- Der gesetzestechnische Mangel in der Anreizregulierungsverordnung wurde nicht erkannt und behoben. Die Netzbetreiber haben in der Folge die Netzentgelte um rund zehn Prozent angehoben.Volumen: Rund zwei Milliarden Euro. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,6 Ct/kWh. Abhilfe wird derzeit über eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes versucht.
- Bei der Berechnung der EEG-Umlage wurde die Liquiditätsreserve bereits für 2011 berücksichtigt, obwohl die gesetzliche Grundlage mit dem novellierten EEG erst 2012 in Kraft tritt. Volumen: rund 400 Mio. Euro. Folge für Stromtarife: Anstieg um 0,1 Ct/kWh. Abhilfe ist nicht möglich.
- Die im dritten EU-Richtlinienpaket vorgeschriebene Entflechtung von Netz und Vertrieb ist durch eine europarechtswidrige Ausnahmeregelung in Deutschland nur bei großen Stromversorgern erfolgt. Um welchen Betrag die Strompreise durch eine wirksame Entflechtung fallen würden, lässt sich nicht abschätzen. Abhilfe ist möglich durch ein Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wurde vom Bund der Energieverbraucher eingereicht. Beschwerde.
- Befreiung der stromintensiven Industrie mit über 10 GWh Jahresverbrauch und über 7.000 Volllaststunden von der Zahlung der Netzentgelte durch § 19 (2) Satz 2 StromNEV. Volumen: Rund eine Milliarde Euro. Diese Summe wird fast ausschließlich durch die Verbraucher mit weniger als 100.000 kWh/a aufgebracht. Folge für dieStromtarife: Anstieg um 0,65 Ct/kWh. Abhilfe ist möglich durch ein Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wurde vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht. Beschwerde
- Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Umlage für Erneuerbare Energien (sog. „besondere Ausgleichsregelung“ in § 40 EEG). Volumen: 2,2 Mrd. Euro (Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG, Stand 3.5.2011, Seite 155). Diese Befreiung wird durch das neue EEG ab 2012 ausgeweitet auf Firmen mit einem Jahresstromverbrauch von über 1 GWh und über 14% Stromkosten an den Gesamtkosten. Folge für die Stromtarife: Anstieg um 0,35 Ct/kWh. Abhilfe möglich durch eine Eingreifen der EU-Kommission. Eine entsprechende Beschwerde wird vom Bund der Energieverbraucher e.V. eingereicht.
Der Bund der Energieverbraucher unterstützt mündige Energiekunden und kleingewerbliche Verbraucher seit 1987. Der Verein zählt rund 13.000 Mitglieder und bietet Informationen, praktische Tipps und Expertenrat für alle, die Strom, Öl oder Gas verbrauchen.
Außerdem kämpft er für eine preiswerte und zukunftsfähige Energieversorgung. Damit bildet er ein Gegengewicht gegen die Übermacht der Energieversorger in Politik und Gesellschaft.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. bietet exklusiv Handybenutzern aktuelle und regionsscharfe Informationen über Strom- und Gasanbieter, Heizöl und sogar Flüssiggaspreise: www.energieverbraucher.de
Seit über zwei Jahrzehnten kämpft Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher e.V., für die Rechte von Deutschlands Energiekunden.
Im vergangenen Jahr veröffentlichte er gemeinsam mit der Anwältin Leonora Holling das Buch „Energie für Verbraucher“
Quelle
Bund der Energieverbraucher e.V. | Dr. Aribert Peters 2011