Register für gestohlene Solarmodule
Diebstähle von Solarmodulen nehmen zu. Sogar fertige Dachanlagen werden bei Nacht und Nebel oder während der Urlaubszeit abmontiert.
Mit den gestohlenen Solarmodulen wird vermutlich ein schwunghafter Handel getrieben, denn Solarmodule sind derzeit nur schwer erhältlich, insbesondere vor dem Jahresende. Der ahnungslose Käufer eines gestohlenen Solarmoduls ist der Dumme.
Auch wenn er zunächst nicht wusste, dass es sich um eine gestohlene Sache handelte, muss er das Solarmodul dem rechtmäßigen Eigentümer ohne Wenn und Aber und ohne Kostenerstattung wieder herausgeben. Er kann dann versuchen, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuverlangen.
Damit Bauherren feststellen können, ob ihnen ein gestohlenes Solarmodul angeboten wird, hat der SFV ein vorläufiges (1) Diebstahlregister eingerichtet, in dem gestohlene Solarmodule mit Typbezeichnung, Fabrikationsnummer und Ort des Diebstahls aufgeführt werden können.
Wer gestohlene Solarmodule in das Diebstahlregister eintragen lassen will, kann dem SFV schriftlich das Fabrikat, die Typenbezeichnung und die Fabrikationsnummer(n) der gestohlenen Solarmodule zur Aufnahme im Register mitteilen. Eine Kopie der Strafanzeige ist beizulegen.
Das Diebstahlregister wird weiter vervollständigt
Der SFV übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Register veröffentlichten Informationen.
Werden aus einer PV-Großanlagen mit mehreren hundert Stück nur einzelne Module gestohlen, ist eine nachträgliche Ermittlung der fehlenden Fabrikationsnummern problematisch. Jedes einzelne verbleibende Modul müßte abgebaut und registriert werden, um die Nummern der gestohlenen Module zu erhalten.
Der Ertragsausfall der verbleibenden Module wäre hoch. Deshalb empfehlen wir die Anlage eines Dachplans, auf dem die Dachbelegung mit den Individualnummern erkennbar ist.
Misstrauen ist angebracht, wenn Solarmodule ohne Originalverpackung angeliefert werden. Wir empfehlen allen Käufern von Solarstromanlagen, die Fabrikate, Typbezeichnung und Fabrikationsnummern aller Solarmodule
- mit den Verkaufspapieren zu vergleichen,
- im Diebstahlregister nachzuprüfen, ob sie evtl. als gestohlen gemeldet sind,
- sie dauerhaft schriftlich zu notieren, um im Fall eines Diebstahls die gestohlenen Module für das Diebstahlregister genau benennen zu können.
- und erst dann die Solarmodule in ihrer Anlage einbauen zu lassen.
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(1) Die Idee war damals, die im § 15 Absatz 3 EEG 2004 gegebene Möglichkeit zu nutzen, ein zentrales Anlagenregister zu errichten. Durch eine verbindliche Aufnahme jedes einzelnen Solarmoduls mit Fabrikat, Typ und Fabrikationsnummer wäre eine schnelle Reaktion bei dem Diebstahl von Modulen, aber auch bei dem Zuordnen wiedergefundener Module möglich. Wir halten eine Aufnahme der genannten Daten in das bereits bestehende Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur für sinnvoll.
Quelle
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) 2011