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Rösler und Altmaier gefährden die Energiewende

Das Papier wendet sich eindeutig gegen die EEG-Grundsätze.

Der Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und der Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) haben am 14. Februar 2013 ihr Strompreissenkungskonzept vorgestellt und damit große Teile der deutschen Bürger gegen sich aufgebracht.

Das Papier wendet sich eindeutig gegen die EEG-Grundsätze

  • feste Vergütung über 20 Jahre
  • jährliche Vergütungsdegressionen entsprechend dem technischen Fortschritt
  • prioritäre Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien.

Da ca. 1,5 Mio. Bürger und Kleinunternehmen direkt an Anlagen, die Strom regenerativ erzeugen, finanziell beteiligt sind und ca. 400.000 Arbeitnehmer einen Job in der Branche haben, sind indirekt mit Familienangehörigen ca. 5 Mio. Deutsche betroffen.

Obwohl die EEG-Umlage mit 5,27 ct/kWh nur 20% des Gesamtstrompreises ausmacht, soll sie schuld am hohen Strompreis sein. Die anderen 80% am Gesamtstrompreis, die den Strompreis in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt haben, beinhalten die ständig steigenden Kosten für die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl, Erdgas und Atomkraft sowie die enormen Gewinne der Stromkonzerne.

Sie werden in dem Strompreissenkungskonzept erst gar nicht beleuchtet. Es ist anscheinend erheblich einfacher, den Strom aus erneuerbaren Energien, der vielfach auch „Bürgerstrom“ ist, für die Strompreiserhöhungen verantwortlich zu machen und demzufolge zur Kasse zu bitten.

So wollen die beiden Minister folgende Maßnahmen einführen, um den angeblichen Kostentreiber EEG-Strom zu reduzieren:

1. Betreiber von bestehenden EEG-Anlagen sollen einen Solidaritätsbeitrag auf ihre Stromerlöse zahlen

„Diese Forderung, so harmlos sie auch klingt, hat fatale Folgen für die Finanzierung von Neuanlagen, wenn zukünftig vor allem die Bürger und Kleinunternehmen weiter in die Energiewende investieren sollen“, so Peter Schrum, Präsident des BRM/ BBK.

„Die Banken setzen 100%iges Vertrauen in das EEG und erteilen auf die Abtretung der Einspeiseerlöse ihre Kreditzusagen. Ohne diese Sicherheit würden die Kleininvestoren nicht mehr kreditwürdig sein. Die Folge ist, dass die Energiewende dann mit einem Schlag vorbei ist, weil niemand mehr investieren kann“, so Peter Schrum weiter.

Fazit: Ein Eingriff in die Verlässlichkeit der EEG – Zahlungen, sind sie auch noch so klein, stellen nicht nur einen Rechtsbruch dar, sie gehen mit einem absoluten Vertrauensbruch in die politische Führung einher.

2. EEG-Zahlungen sollen erst verspätet – mehrere Monate nach Inbetriebnahme und Einspeisung gezahlt werden

Vergütungen durch das EEG nach dem erfolgten Netzanschluss von Anlagen der erneuerbaren Energien verspätet auszuzahlen, um erst einmal abzuwarten, wie sich die EEG-Umlage entwickelt, löst bei allen Investoren nur ein Kopfschütteln aus, da vor allem die Finanzierungsfähigkeit der Kleininvestoren extrem negativ beeinflusst wird.

Diese Vorschläge widersprechen jeglicher Investitionsförderung, da eine solche unkalkulierbare Festlegung von keiner Bank akzeptiert wird. Dieser Vorschlag ist ein indirekter Deckel und verstößt auch gegen das Vertrauensprinzip im EEG.

3. Sonderkürzungen für neue EEG-Anlagen

Beide Minister wollen trotz der massiven EEG-Kürzungen des letzten Jahres weiter die Einspeisetarife mit Sonderkürzungen belegen.

Ein On-Shore-Windmühlenbetreiber erhält heute 9 ct/kWh für seinen Strom und ein Solarstromproduzent 11-13 ct/kWh. Diese bereits schon reduzierten Erlöse sollen weiter abgesenkt werden, obwohl vor allem bei der Photovoltaik der Markt seit Ende 2012 schon zusammengebrochen ist.

„Diese Forderung ist genauso schädlich für die Energiewende, wie der Vorschlag, dass für PV-Strom bei großen Anlagen zukünftig gar keine EEG-Vergütung mehr bezahlt werden soll“, so Peter Schrum. „Das EEG ist und bleibt für jede Bank die wichtigste Finanzierungsbasis, auch wenn jetzt bei schon sehr niedrigen Tarifen der Stromverkauf am EEG vorbei geschieht.

Das EEG stellt aber die Sicherheit für die Banken dar. Ohne EEG gibt es zukünftig auch keine nennenswerten Investitionen von Kleininvestoren mehr und damit auch keine Energiewende“, so Peter Schrum.

Fazit: Die Vorschläge von Altmaier/Rösler sind nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch völlig ungeeignet, die Strompreise mittelfristig zu stabilisieren.

Das Gegenteil ist der Fall, sie führen bei Inkrafttreten dazu, dass der günstige Wind- und PV-Strom nicht mehr durch den Mittelstand in Deutschland produziert wird.

Was kann die Lösung sein?

1. Die EEG-Umlage muss auf alle Energieverbraucher – auch auf die Industrie- und Gewerbeabnehmer – gleichmäßig verteilt werden. Es ist ungerecht, dass ein kleiner Tischlereibetrieb die volle EEG-Umlage bezahlen muss und ein Golfplatz mit 30 Ferienhäusern von der Umlage befreit ist.

Ausgewählte Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollten gezielte Rückerstattungen bekommen. Ein sofortiger Abzug von der Stromrechnung ist unsachlich und wird dem Ziel der Energiewende nicht gerecht.

Allein durch ein komplettes Umlegen auf alle Stromverbraucher würde die Umlage auf 2,7 ct/kWh fallen und die Strompreise sind stabilisiert.

2. Die heutige Berechnungsmethode der Umlage ist absolut kontraproduktiv. Obwohl die erneuerbaren Energien immer günstiger werden – was ja so gewollt ist – steigt die Stromproduktion zu Stoßzeiten an (z.B. in der Mittagszeit bei Solarstrom). Da die Stromkonzerne keinen gesetzlichen Anreiz haben, die fossilen Kraftwerke herunterzuregeln und ihre Gaskraftwerke für eine Regelung nicht zur Verfügung stehen, wird die EEG-Umlage permanent weiter steigen. Billiger Strom an der Strombörse, der durch EEG-Strom verursacht wird, verteuert die EEG-Umlage. Dieser unsinnige Mechanismus muss verändert werden, um Fehlentwicklungen zukünftig entgegen zu wirken.

3. Stromnetze

Die zukünftigen Strompreiserhöhungen werden hauptsächlich durch die aufgrund der aktuellen Wind-Off-Shore-Politik notwendig werdenden neuen Stromnetze verursacht. Mit den teuren und politisch brisanten Stromautobahnen von Norden nach Süden wird Wind-Off-Shore zum teuersten regenerativen Strom. Wir gehen heute davon aus, dass der Wind-Off-Shore-Strom mit Stromüberleitung ca. 18 ct/kWh kosten wird, im Vergleich zu Wind-On-Shore mit 9 ct/kWh und PV-Strom mit 11 ct/kWh.

Die Bundesregierung muss dringend die Schwerpunkte der Windstrom-Politik in Richtung Binnenland verschieben. Alles andere wird zu teuer und ist deshalb politisch nicht tragbar.

Die derzeitigen Ministervorschläge sind aus diesen Gründen nicht geeignet, den Strompreis zu stabilisieren, sondern bewirken das Gegenteil und gefährden die Energiewende.

Quelle

Peter Schrum, Präsident 2013BBK Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V. 2013

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