‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

RWE reicht Antrag für den Biblis-Abriss ein

Die RWE Power AG hat zwei Anträge auf Stilllegung und Abbau nach Atomgesetz für das Kernkraftwerk Biblis, getrennt nach Block A und B, eingereicht.

„Dass RWE den Antrag für den direkten Abbau des Kernkraftwerks Biblis mit seinen beiden Blöcken eingereicht hat, begrüße ich ausdrücklich. Der Rückbauantrag ist ein wichtiges Signal für die gesamte Region. Sowohl das Umweltministerium als auch der Landtag haben dies in der Vergangenheit mit breiter Mehrheit gefordert“, so Umweltministerin Lucia Puttrich.

„Der ganze Prozess wird vom Umweltministerium transparent und offen kommuniziert werden. So haben wir den Rückbauantrag heute auch direkt an die Obleute der Fraktionen weitergeleitet und die Rückbauanträge auf die Internetseite des Umweltministeriums eingestellt“, sagte die Ministerin. Puttrich kündigte an, den Umweltausschuss des Landtags während der nächsten Sitzung umfassend über den Rückbauantrag zu informieren.

Die Antragsschreiben für Block A und B beinhalten zum Einen die Stilllegung der Blöcke und Regelungen zum Restbetrieb während der Stilllegungsphase sowie den Abbau von Anlagen und Anlagenteilen. Das Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren wird in mehreren Stufen durchgeführt und soll mit der Entlassung des Geländes und der Gebäude aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes enden. Da über die Nachnutzung des Geländes noch keine Entscheidung getroffen wurde, will sich RWE die Optionen „Weiternutzung der Gebäude“ oder „konventioneller Abriss“ offen halten.

Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind laut Puttrich auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und auch ein Erörterungstermin. Mit einem Erörterungstermin sei Mitte 2014 zu rechnen. Die Vorlage aller Genehmigungsunterlagen durch RWE ist bis Ende 2013 geplant. Mit der Erteilung der Genehmigung kann Mitte/Ende 2015 gerechnet werden. Ab Erteilung der Genehmigung sind für den Abbau und die Entlassung der Anlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes mindestens zehn bis 15 Jahre zu rechnen.

Die vorliegenden Planungen gehen davon aus, dass die bestrahlten Brennelemente aus den Nasslagern des Block A bis ca. Ende 2014, Block B bis ca. 2016, in Castor-Behälter umgeladen und in das Brennelement-Zwischenlager verbracht werden. Um den schnellen Rückbau der Anlagen zu ermöglichen und da mit einer Inbetriebnahme des Endlagers Konrad nicht vor 2019 gerechnet werden könne, seien zusätzliche Lagerkapazitäten für mittel- und schwachaktive Abfälle am Standort erforderlich. „Dies ist jedoch Gegenstand eines gesonderten Genehmigungsverfahrens“, so Puttrich abschließend.

Zur Klärung möglicher offener Fragen hat das Ministerium einen Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt.

Quelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2012

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren