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Schlappe für Netzbetreiber

Elf Netzbetreiber wollten mehr. Mehr Rendite für das Geld, das sie in den Bau und die Unterhaltung ihrer Stromnetze stecken.

Begehrlichkeiten hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am gestrigen Mittwoch zurückgewiesen. Gleichzeitig bestätigte es die von der Bundesnetzagentur festgelegten Sätze, mit denen Gas- und Strom-Netzbetreiber ihr Eigenkapital verzinsen dürfen.

Die Zinsen stellen die Betreiber den Nutzern ihrer Leitungen in Rechnung. Die geben sie an die Endverbraucher weiter. Die Höhe der Zinsen hat deshalb  Auswirkungen auf die Strom- und Gaspreise – und die sind spürbar. Laut dem Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur macht die Umlage für Haushaltskunden rund ein Fünftel des Strompreises aus – ungefähr so viel wie die EEG-Umlage, um deren Höhe es in den vergangenen Monaten so heftigen politischen Streit gab.

Das OLG Düsseldorf sah sich nach einer Untersuchung aller von der Bundesnetzagentur angestellten Berechnungen überzeugt, dass der Zinssatz von 9,29 Prozent für Neuanlagen und 7,56 für Altanlagen auskömmlich ist. Die Gas- und Strom-Netzbetreiber wollten mehr als elf Prozent durchsetzen. Die Entscheidungen (Az: VI-3 Kart 33/08(V) und andere) sind noch nicht rechtskräftig. Die Netzbetreiber werden wahrscheinlich die nächste Instanz, den Bundesgerichtshof, anrufen.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | sue 2013

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