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Schwarz-Gelb lädt die Kosten erneut bei den Verbrauchern ab

Der Regierungsfraktionen von Union und FDP haben heute im Bundestag die umstrittene Offshore-Umlage beschlossen.

Zwar ist die Findung einer Haftungsregel richtig und längst überfällig, jedoch ist die Ausgestaltung dieser ein neues schwarz-gelbes Desaster. Wir Grünen haben uns dafür eingesetzt, dass anstatt die Verbraucher noch mehr zu belasten, der Bund über die KfW-Bank, ähnlich wie bei der Bankenrettung, die Haftung für Schadensersatzansprüche von Seiten der Betreiber übernimmt. Dafür kann dieser entweder Anteile an den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNBs) oder an einer diskutierten Offshore-Netzgesellschaft (wie im Koalitionsvertrag geplant) übernehmen. Der Bund übernimmt damit nicht nur die Risiken, sondern kann mittel- und langfristig durch die Anteile der ÜNBs von den Einnahmen über Netzentgelte profitieren.

Dieser Grüne Vorschlag wurden von Seiten der Union und FDP jedoch abgelehnt. Die Verlierer bei diesem Gesetz sind also die Verbraucher.

Entschädigungen für fehlende Anschlüsse von Windparks oder bei Störungen von mehr als zehn Tagen werden nun künftig zu einem Teil auf den Strompreis umgelegt. Die Netzbetreiber haften je nach Grad ihres Verschuldens bei Verzögerungen mit einem Höchstbetrag von 110 Millionen Euro, der Rest wird auf die Stromverbraucher umgelegt. Diese Umlage soll dabei höchstens 0,25 Cent/kWh betragen. Dass dort eine Milliardenlast droht, bestätigt auch die Bundesnetzagentur, die von Kosten für bereits bestehende bzw. schon jetzt abzusehenden Verzögerungen von circa 1,6 Milliarden Euro ausgeht. Großverbraucher von über 100.000 kWh sind übrigens von der Zahlung der Umlage weitestgehend befreit.

Quelle

MdB Hans-Josef-Fell 2012

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