Schweiz stockt Solarförderung sofort um 46 Millionen Schweizer Franken auf
Mit der Maßnahme will die Regierung einem möglichen Einbruch des Photovoltaik-Marktes infolge der Corona-Krise entgegenwirken. Mit der Erhöhung stehen 376 Millionen Schweizer Franken für die Einmalvergütung von kleinen und großen Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung.
Das Bundesamt für Energie hat ein Sonderkontingent von 46 Millionen Schweizer Franken für die Einmalvergütung von kleinen und großen Photovoltaik-Anlagen freigegeben. Die Installationen und Anträge für die Solarförderung hätten im ersten Quartal 2020 stark zugenommen, doch nun drohe wegen der Corona-Krise eine Abschwächung der Photovoltaik-Nachfrage, begründet das Bundesamt am Montag die Maßnahme. Dies solle durch die zusätzlichen Fördergelder verhindert werden und einen weiterhin stabilen Photovoltaik-Zubau im Land ermöglichen.
Die 46 Millionen Euro kämen zum bestehenden Jahresbudget von 330 Millionen Schweizer Franken für die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen hinzu. Die Mittel stammten aus dem Netztzschlagsfonds, der von den Stromverbrauchern in der Schweiz gefüllt wird. Ähnlich wie die EEG-Umlage in Deutschland zahlen sie pro Kilowattstunde einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen, der dem Ausbau der erneuerbaren Energien zugutekommt. „Die Liquidität des Fonds ist derzeit gut und lässt diese Sondermaßnahme zu“, heißt es vom Bundesamt für Energie weiter. Von den zusätzlichen Fördermitteln würden dabei nicht nur die Photovoltaik-Investoren profitieren, sondern auch die heimischen Planungs- und Installationsbetriebe.
Die Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen (KLEIV) wird in der Schweiz für Systeme mit weniger als 100 Kilowatt Leistung gewährt, die bereits in Betrieb sind. Die Einmalvergütung für große Photovoltaik-Anlagen (GREIV) gilt für Anlage zwischen 100 Kilowatt und 50 Megawatt Leistung. Die Förderung setzt sich dabei aus einem Grund- und einem Leistungsbeitrag zusammen. Allerdings werden als Einmalvergütung maximal 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme maßgeblichen Investitionskosten erstattet.
Das Bundesamt für Energie geht davon aus, dass sich die Wartelisten für die Gewährung der Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen durch die Sondermittel deutlich verkürzen werden. Bisher lag die Frist bei rund einem Jahr zwischen Beantragung und Bewilligung. Die Warteliste für große Photovoltaik-Anlagen könnte komplett abgebaut werden. Für einen im Februar eingereichten Antrag sei mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten zu rechnen. Wer bereits zuvor die Einmalvergütung beantragt habe, bekomme spätestens bis Mitte Mai einen Bescheid, so die Behörde. Auch bei kleinen Photovoltaik-Anlagen gehe es durch das Sonderkontingent schneller mit der Bewilligung. Förderzusagen für alle bis Ende März 2020 beantragten Einmalvergütungen sollen noch in diesem Jahr erteilt werden. Bei Neuanmeldungen ab April müssten Investoren in kleine Photovoltaik-Anlagen etwa neun Monate bis zur Auszahlung warten, heißt es weiter.
Bereits vor knapp einem Monat hatte die für die Fördermittel in der Schweiz zuständige Pronovo AG wegen der Corona-Krise eine Kulanzregelung erlassen. So sollen Betreiber, die wegen der geltenden Eindämmungsmaßnahmen für die Pandemie ihre Photovoltaik-Anlagen nicht fristgerecht bis Ende März fertigstellen konnten, nicht in die seit 1. April geltenden niedrigeren Vergütungssätze rutschen. Sie müssen dazu einen Antrag auf Ausnahme von Absenkung der Tarife bei Pronovo stellen. Zudem würden während der Dauer der Eindämmungsmaßnahmen die Förderungen bereits innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Bescheide ausgezahlt und damit rund einen Monat schneller als sonst üblich.
Quelle
Der Bericht wurde von
der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2020 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2020 weiterverbreitet
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