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Solaranlagen rechtzeitig auf Betriebsmängel untersuchen

Winterschäden können die Effizienz einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage erheblich beeinträchtigen.

Mit dem Beginn des Frühjahrs, wenn es wärmer wird und die Sonne länger scheint, sollten Hausbesitzer den Betrieb ihrer Solar-Anlage überprüfen, rät Claudia Rist vom baden-württembergischen Landesprogramm Zukunft Altbau.

Bereits ab April bringen Solarthermie-Kollektoren und Photovoltaik-Module gute Erträge. Voraussetzung sei jedoch, dass Herbst und Winter keine Schäden hinterlassen haben.

„Es lohnt sich nachzusehen, ob Verschmutzungen der Fläche vorliegen, erkennbare Schäden durch Schnee und Eis entstanden sind, alle Anschlüsse funktionieren und die sekundären Anlagen wie Umwälzpumpe oder Wechselrichter in Ordnung sind”, so Rist. Auf Nummer sicher gingen Hausbesitzer, wenn die Inspektion oder Wartung durch einen Fachmann vorgenommen wird. Er kann beispielsweise auch prüfen, ob der Wärmeträger noch genügend frostsicher ist, und entlüftet bei Bedarf die Anlage.

Für alle Solaranlagen gilt: Im Sommer ist Erntezeit

Daher sollten Vorkehrungen zur Sicherung des Ertrags getroffen werden. „Ist das nur ungenügend oder sogar gar nicht der Fall, drohen Einbußen bei der Leistung und damit bei der nachhaltigen Deckung der Energieversorgung”, sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ). „Es empfiehlt sich daher eine regelmäßige Überprüfung, am besten nach dem Winter.”

Für Solarthermie-Anlagen etwa sollte laut Zukunft Altbau eine Inspektion jährlich, eine Wartung alle drei bis fünf Jahre durchgeführt werden. Der Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrags sei empfehlenswert. Auch bei wartungsärmeren Photovoltaik-Anlagen sollte eine regelmäßige Kontrolle stattfinden. Hausbesitzer, die das bei ihren Anlagen bislang nicht taten, riskierten damit finanzielle Einbußen. Die Kosten für eine Prüfung seien niedrig und hätten sich bald wieder eingespielt.

Land Baden-Württemberg fordert den nachhaltigen Einsatz von Energie

Seit 2010 sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg vor, dass bei einem Heizungsaustausch zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Bei der Solarthermie benötigen die Besitzer vier Quadratmeter Kollektorfläche pro hundert Quadratmeter Wohnfläche, um den Anteil zu erreichen. Belegt eine Photovoltaik-Anlage das Dach bereits komplett, sind die Anforderungen ebenfalls erfüllt.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.

Auskunft zu erneuerbaren Energien für Wohngebäude gibt es auch beimkostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unterwww.zukunftaltbau.de

Quelle

Zukunft Altbau 2012

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