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Solargesetz: Bundesrat geht in die richtige Richtung

Auf Antrag der rot-grünen NRW-Landesregierung wurde im Umweltausschuss beschlossen in der Bundesratssitzung am 11. Mai 2012 den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Auch der Wirtschaftsausschuss entschied sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Nun hat es der Bundesrat in der Hand die allerschlimmsten Schnitzer des gerade von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit beschlossenen Solargesetzes abzumildern. So sollen nach Wunsch der Länder:

  • das Marktintegrationsmodell gestrichen werden, worin 10 Prozent, bzw. 20 Prozent der Solarstromerzeugung für Dachanlagen nicht vergütet werden sollten.
  • der zu niedrig angesetzte Ausbaukorridor leicht auf 3500 Megawatt erhöht werden, sowie die Degressionsstufen entschärft werden.
  • die Dachvergütungsklassen von 10-100 Kilowatt weiterhin mit 18,5 Cent/KWh anstatt wie von Schwarz-Gelb geforderten 16,5 Cent/KWh vergütet werden.

Nicht angenommen wurden andere Anträge der grün-roten und rot-grünen Länder zur weiteren Entschärfung des Gesetzes.

Ob die Ausschussbeschlüsse nun auch im Plenum des Bundesrates am 11.Mai angenommen werden und tatsächlich den Vermittlungsausschuss angerufen wird, bleibt fraglich, da viel Unions-Ministerpräsidenten sich davor scheuen werden, zwei Tage vor der NRW-Wahl ihren Spitzenkandidaten Röttgen eine so harte politische Niederlage zuzufügen.

Jetzt bleibt die Frage, ob der Schutz eines aussichtslosen Unionskandidaten wichtiger ist, als die eigene Integrität und die Rettung weiter Teile der deutschen Solarwirtschaft.

Quelle

Hans-Josef Fell MdB 2012Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

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