Solarkürzung ist beschlossen
Mit den Stimmen von Union und FDP hat der Bundestag heute weitere Kürzungen bei der Solarförderung beschlossen.
Um 30 Prozent soll die Vergütung einmalig fallen, künftig sollen die Absenkungen noch stärker an den Ausbauzahlen orientiert werden. Besonders strittig ist jedoch ein anderer Punkt: Das Marktintegrationsmodell – künftig soll nur noch ein Teil des eingespeisten Stroms von der Einspeisevergütung profitieren.
Die Debatte über die erneuten Förderkürzungen kam auf, nachdem im vergangenen Jahr über sieben Gigawatt an neuen Solaranlagen in Deutschland installiert wurden. Ende Februar hatten Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) einen Vorschlag zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt, der auf heftigste Kritik stieß. Einige der Kritikpunkte – etwa eine Verordnungsermächtigung, die künftig Kürzungen vorbei am Parlament ermöglichen sollte – wurden wieder gestrichen.
Kritik aus der Branche gibt es vor allem am sogenannten Makrtintegrationsmodell. „Insbesondere mit der Entscheidung, künftig nur noch 90 Prozent des Solarstroms mittelgroßer Anlagen zu vergüten, haben sich die Regierungsfraktionen erstmals zum Ausstieg aus der verlässlichen Vergütung bekannt“, erklärt Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie.
Die Idee: Künftig sollen Solaranlagenbetreiber einen Teil ihres Stroms entweder selbst verbrauchen oder direkt vermarkten. Eine solche Form der Marktintegration sehen Branchenexperten jedoch als sinnlos an – denn Solaranlagen können ihre Stromproduktion nicht an den Bedarf anpassen, sie liefern immer genau dann Strom, wenn die Sonne scheint.
Quelle
KLIMARETTER.INFO | hb 2012