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Solarstrom-Eigenverbrauch lohnt sich weiterhin

Mit der Novellierung des EEG zum 1.1.2009 wurde die sogenannte Eigenverbrauchsregelung nach §33 Abs. 2 eingeführt.

Anlagenbetreiber, die den erzeugten Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einer PV-Anlage selbst verbrauchen, können unter bestimmten Voraussetzungen für den selbst verbrauchten Anteil eine im Vergleich zur regulären Einspeisung reduzierte Vergütung erhalten.

Im Rahmen der geplanten Novellierung des EEG gemäß dem Ergebnispapier des BMU „EU Effizienzrichtlinie und EEG“ vom 23.02.2012 sollen die Vergütungssätze zum 09.03.2012 deutlich gesenkt und die Eigenverbrauchvergütung gestrichen werden. Zusätzlich sollen für Neuanlagen im Rahmen des sogenannten Marktintegrationsmodells die vergütungsfähigen Strommengen für Kleinanlagen unter 10 kW auf 85% begrenzt werden.

Mit Hilfe der an der Forschungsstelle für Energiewirtschaft entwickelten EEG-Datenbank wurde die installierte Leistung derjenigen PV Bestandsanlagen ausgewiesen, die in den Jahren 2009 bis 2011 die jeweils gültigen Bedingungen zum Eigenverbrauch erfüllen.

In Summe wurden demnach von 2009 bis 2011 knapp 9 GW  installiert, für die eine Vergütung des Eigenverbrauchs über ihre 20-jährige Betriebsdauer gesichert ist. Diese installierte Leistung entspricht in etwa der Hälfte des gesamten Zubaus in genanntem Zeitraum.

Bei zukünftig steigenden Strompreisen ist sogar eine noch stärkere Motivation zum Eigenverbrauch gegeben – völlig unabhängig von der aktuell geplanten Novellierung des EEG, die nur neu installierte PV-Anlagen betrifft.

Bei einem Vergleich der Einspeisevergütung, der Eigenverbrauchvergütung sowie des Strombezugspreises zeigt sich, dass für Anlagen, die von Januar 2009 bis Februar 2012 in Betrieb genommen wurden, eine stetige Zunahme des Kostenvorteils (bis zu 6 ct/kWh) für selbst verbrauchten PV-Strom gegeben ist.

Durch den geplanten Wegfall der Eigenverbrauchsvergütung schmälert sich dieser wirtschaftliche Vorteil zwar für Neuinstallationen in den nächsten Jahren – er bleibt aber – nicht zuletzt durch die Deckelung der Einspeisevergütung auf 85% des erzeugten PV-Stroms – weiter erhalten.

So wird z.B. bei einer angenommen jährlichen Strompreissteigerung von 3% der wirtschaftliche Anreiz zum Eigenverbrauch in den nächsten Jahren wieder deutlich zunehmen. Somit ist trotz der aktuell geplanten Anpassung des EEG für den wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage ein optimiertes Lastmanagement inkl. potenzieller Speichersysteme auch für alle zukünftig installierten PV-Anlagen von steigender Relevanz.

Quelle

Forschungsstelle für Energiewirtschaft FfE 2012

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