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Solarwärme fürs Denkmal

Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern können auf ihren Dächern Solarkollektoren installieren lassen – wenn die Behörde mitspielt.

Ob Fachwerkhaus, Jugendstilvilla oder Gründerzeitbau: Rund eine Million denkmalgeschützte Immobilien verschönern Deutschland. Die Freude über reich dekorierte Fassaden und stuckbesetzte Decken ist aber auch mit Pflichten verbunden. Bei Umbauten müssen strenge Auflagen befolgt werden. Eingriffe in das Erscheinungsbild des Gebäudes werden nicht genehmigt. So kommt für denkmalgeschützte Bauten eine so sinnvolle Maßnahme wie die Außendämmung des Hauses meist nicht in Frage. Auch für den Einbau einer Solaranlage bedarf es der behördlichen Genehmigung.

Recht auf Umweltschutz!

In Berlin wurde diese Frage vor Gericht entschieden. Eigentümer klagten gegen das Verbot der Denkmalbehörde, eine Solarwärmeanlage zu montieren – und bekamen Recht. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz. Damit wurde dem Umweltschutz eindeutig Vorrang gegeben. Die richterliche Entscheidung fällt besonders ins Gewicht, weil sich das „Denkmal“ der Kläger in der architektonisch bedeutsamen Siedlung „Am Fischtalgrund“ im Stadtteil Zehlendorf befindet. Rechtsanwalt Helmer Tieben: „Dass die Anlage trotz der geschichtlichen Bedeutung der Siedlung gebaut werden darf, ist ein deutliches Signal zugunsten der Solarenergienutzung.“

Genehmigen lassen

Zum Prozess muss es nicht kommen. Bernd Felgentreff vom Solarheizsystem-Hersteller Solvis empfiehlt: „Eigentümer sollten vor der Montage von Solarkollektoren eine Genehmigung einholen und etwaige Auflagen beachten. Das vermeidet späteren Streit.“ Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde, die im Einzelfall entscheidet. „Besonders gut stehen die Chancen“, so der Solvis-Experte, „wenn die Kollektoren für die Öffentlichkeit nicht einsehbar oder auf einem Anbau, beispielsweise auf dem Dach einer Garage, befestigt werden.“ Ein Tipp, der auch an Eigentümer von Häusern mit schwierigen Bedingungen wie zum Beispiel verwinkelten Dächern gerichtet ist. In jedem Fall sollte man einen Fachhandwerker fragen, welche Lösung möglich ist. Technische Bedenken gibt es keine. Im Gegenteil. Felgentreff: „Die Dächer typischer denkmalgeschützter Häuser sind stabil gebaut und halten häufig größere Lasten aus als die von Neubauten.“

Quelle

SOLVIS 2012

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