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Studie: Deutschland verfehlt 2030-Ziele für Energieeffizienz

Prognos und DENEFF zeigen Optionen für Effizienzwende

Die Ziele des im letzten Herbst beschlossenen Energieeffizienzgesetz drohen mit bestehenden Politikmaßnahmen verfehlt zu werden. Zwar gingen die beschlossenen Politikmaßnahmen in die richtige Richtung, die Bemühungen reichen aber nicht aus, zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Prognos. Nur etwas mehr als die Hälfte der EU-rechtlich geforderten Energieeinsparungen (-26,5 % ggü. 2008) werden demnach bis 2030 mit bestehenden Politikmaßnahmen erreicht. Abhilfe schaffen könnten ein höherer CO₂-Preis, Sanierungsverpflichtungen für die energetisch schlechtesten Gebäude, vor allem aber eine Pflicht für Unternehmen, bereits bekannte, hochrentable Energieeffizienzmaßnahmen auch umzusetzen. Doch auch dann sind weitere Anstrengungen nötig, heißt es in dem Gutachten im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF).

„In den letzten Jahren ist der Primärenergieverbrauch vor allem durch den Umbau der Stromversorgung deutlich gesunken. Der Endverbrauch von Gebäuden, Industrie und Verkehr aber kaum“, so Friedrich Seefeldt von Prognos. Den Aufholbedarf zur Zielerreichung beziffert er auf jährlich rund 60 Mrd. Kilowattstunden, die eingespart werden müssten. Das entspricht der Stromerzeugung von mehreren Großkraftwerken. Davon werde etwa die Hälfte mit den bestehenden Maßnahmen inklusive des sogenannten Heizungsgesetzes erreicht. Unterstellt wird dabei ein Anstieg des CO2-Preises des BEHG auf 125 Euro je Tonne bis 2030.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF stellt klar: „Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit der Energieeffizienzrichtlinie gesetzlich selbst zu diesen Zielen verpflichtet. Und zwar aus gutem Grund. Gelingt es nicht, endlich Schwung in Energieeffizienz von Gebäuden, öffentlicher Hand und Unternehmen zu bekommen, wird die Energiewende erheblich schwieriger und teurer. Die technischen Lösungen und Dienstleistungen sind längst da. Die Wirtschaft wartet auf den Startschuss. Es ist allein mangelnder politischer Gestaltungswille, der im Weg steht. Es besteht jetzt noch die Chance, einen moderaten Maßnahmenmix aufzustellen.“

Maßnahmen, die bis 2030 noch deutliche Einsparungen liefern könnten, lägen seit Langem auf dem Tisch. Das Gutachten zeige die konkreten Einspareffekte, die mit den in der Studie betrachteten, moderaten Maßnahmen erreicht werden können. Es sei notwendig, diese Optionen zu ziehen, um spätere härtere Pflichten zu vermeiden, welche die EU-Kommission bei einer weiteren Zielverfehlung ins Spiel bringen könnte. Die höchsten Einsparungen könnte eine verpflichtende Umsetzung von hochrentablen Energieeffizienzmaßnahmen bringen, wie sie das Wirtschaftsministerium selbst noch vorgeschlagen hatte: Satte 100 Mrd. Kilowattstunden bis 2030, würden allein die Maßnahmen umgesetzt, die erstens den Unternehmen durch ihre Energieaudits und Energiemanagementsysteme bereits bekannt sind und die zweitens über ihre Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert haben.

Die Ausweitung der durch die EU beschlossenen energetischen Mindeststandards zur Sanierung von Nichtwohngebäuden auch auf die energetisch schlechtesten Wohngebäude könnten rund 25 Mrd. kWh einsparen. Diese Maßnahme wurde in den letzten Monaten von Verbraucher- und Industrieverbänden unterstützt. Einsparungen in ähnlicher Höhe seien durch eine weitere Anhebung des CO₂-Preises auf 200 Euro/Tonne CO₂ erreichbar, so das Gutachten. Hinzukommen könnten Einsparungen aus weiteren Vorgaben des Effizienzgesetzes bezüglich Rechenzentren und Abwärme, sowie weitere Vorgaben, welche die Bundesregierung zur Erfüllung der EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen muss. Dazu zählt etwa die Wahrnehmung ihrer Vorbildrolle durch die öffentliche Hand.

Mit dem diese Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) hätten Bundesregierung und Bundestag Möglichkeiten zum Nachsteuern.

Zusammenfassung
▪ Im November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten.
▪ Das neue Gesetzt enthält ambitionierte Ziele zur Reduktion des Energie-
verbrauchs bis zum Jahr 2030. Durch die Reduktion des Energieverbrauchs
wird die Erreichung der Klimaschutzziele unterstützt, der Flächen- und
Ressourcenverbrauch reduziert und die Energieimporte vermindert.
▪ Die bisher eingeführten Energieeffizienz-Instrumente führen zu einer
Reduktion des Energieverbrauchs. Diese Instrumente sind jedoch noch nicht
ausreichend, um die Effizienzziele des EnEfG zu erreichen; eine Bewertung
der bisherigen Maßnahmen lässt noch eine deutliche Zielverfehlung
vermuten.
▪ Eine große Zielverfehlung ist insbesondere beim Endenergieverbrauch
absehbar. Beim Primärenergieverbrauch ist die erwartete Zielverfehlung
geringer, da bei der Stromerzeugung durch den absehbaren weiteren Zubau
von Wind- und PV-Anlagen auch in den kommenden Jahren bedeutende
Einsparungen erzielt werden.
▪ Zusätzliche Instrumente oder eine angepasste Ausgestaltung bestehender
Instrumente sind notwendig, um die Effizienzziele bis zum Jahr 2030 zu
erreichen.
Drei Vorschläge wurden hier betrachtet:
▪ die Erhöhung des CO2-Preises im BEHG,
▪ eine Effizienzverpflichtung bei Gebäude sowie
▪ die verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von
Energie – und Umweltmanagementsystemen
▪ Alle drei Vorschlägen tragen wesentlich zur Schließung der Lücke bei, es
verbleibt aber weiterer Handlungsbedarf zur Schließung der Lücke.

Quelle

DENEFF 2024

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