Transparentes Finanzierungssystem der Energiewende gefordert
Christoffers und Tack äußern sich im Vorfeld der nächsten Bund-Länder-Gespräche.
„Wir brauchen ein transparentes Gesamtfinanzierungsystem für die Energiewende, das beispielsweise auch die Kosten des Netzausbaus berücksichtigt. Bislang haben die Minister Altmaier und Rösler nur Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, um den Strompreis zu mindern. Vorschläge für ein Gesamtfinanzierungssystem liegen aber nicht vor. Um zunächst eine Stabilisierung des Strompreises zu erreichen, wären zeitlich befristete Maßnahmen denkbar, die aber eine grundlegende Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht ersetzen dürfen.
Wir plädieren daher für eine befristete Reduzierung der Mehrwertsteuer auf den Strompreis, und/oder eine befristete Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz. Einen rückwirkenden Eingriff in die Bestandsregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen – wie etwa ein Solidarbeitrag, den Betreiber von bereits bestehenden EE-Anlagen zahlen sollen – lehnen wir aus verfassungsrechtlichen Gründen ab“, sagte Wirtschafts-und Europaminister Ralf Christoffers.
Umweltministerin Anita Tack ergänzte: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte ein praxistaugliches Instrument in einem neu zu entwickelnden System werden, das unkompliziert angewendet werden kann. Es sollte daher geprüft werden, die bisherigen Ausnahme- und Vergünstigungsregelungen wie beispielsweise den Repowering-Bonus oder den Bonus für Systemdienstleistungen zu streichen. Die Industrieprivilegien im EEG gehören ebenfalls auf den Prüfstand, Ausnahmeregelungen sollten reduziert werden. Für Neuanlagen wäre abzuwägen, ob die Entschädigungen durch Eingriffe im Rahmen des Netzmanagements begrenzt werden können. Um mit der Speichertechnologie im industriellen Maßstab voranzukommen, halten wir ein Bonussystem für zielführend.“
Ministerin Tack und Minister Christoffers äußerten sich im Vorfeld der am kommenden Donnerstag stattfindenden nächsten Runde der Bund-Länder-Gespräche zurDämpfung der Kosten beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Hintergrund:
Den Repowering-Bonus bekommen die Betreiber von Windenergieanlagen, wenn sie alte Windräder mit einer geringen Leistung gegen neue Anlagen mit einer höheren Leistung austauschen.
Ein Systemdienstleistungs-Bonus wird gewährt, wenn Windenergieanlagen elektrotechnisch in der Lage sind, netzstabilisierende Funktionen wie Spannungs- und Frequenzhaltung, Blindleistungsbereitstellung etc. wahrzunehmen.
Quelle
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Brandenburg 2013