Umweltverbände legen Entwurf für Kohleausstiegsgesetz vor
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss Kohleausstieg gesetzlich verankern.
Mit einem Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz schlagen Greenpeace und ClientEarth erstmals eine konkrete Abschaltliste mit klaren Zeiträumen und Kapazitäten für Braun- und Steinkohlekraftwerke vor. Beide Umweltschutzorganisationen fordern mit dem Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die Ergebnisse der Kohlekommission zügig umzusetzen und konkrete CO2-Einsparziele zu erreichen. Denn bisher verlaufen die Verhandlungen zum Kohleausstieg schleppend und zäh: „In Berlin überbieten sich die Parteien gerade mit klimapolitischen Vorschlägen. Egal ob CDU/CSU oder SPD – keine Regierungspartei tut wirklich etwas, um den in der Kohlekommission beschlossenen Kohleausstieg anzupacken“, sagt Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. „Unser Gesetzentwurf gibt jetzt den Weg vor.“
Hermann Ott, Leiter des Deutschland-Büros von ClientEarth in Berlin, ergänzt: „Viele glauben, dass der Kohleausstieg schon beschlossene Sache ist. Aber die Kohlekommission hat nur Empfehlungen ausgesprochen – jetzt muss das Gesetz dazu kommen. Es gibt keine Entschuldigung der Bundesregierung mehr für Nichtstun. Noch dieses Jahr muss ein Gesetz für den Kohleausstieg erlassen werden, unabhängig von Verhandlungen zwischen Wirtschaftsministerium und Energiekonzernen. Denn im Falle des Scheiterns der Verhandlungen ist es für die Erarbeitung eines Gesetzes zu spät.“
Gesetzentwurf regelt Kohleausstieg in drei Phasen und rettet Hambacher Forst
Der Vorschlag der beiden Umweltorganisationen zum Kohleausstiegsgesetz sieht entsprechend des Kohlekompromisses drei Phasen vor. In der ersten Phase bis Ende 2022 werden 3,1 Gigawatt (GW) Braunkohlekapazitäten in Nordrhein-Westfalen abgeschaltet. So wird der Hambacher Wald vor dem Abbaggern gerettet und vom Tagebau bedrohte Dörfer geschützt. In der zweiten Phase werden Kraftwerk für Kraftwerk vom Netz genommen – insgesamt Kapazitäten von 8GW Braunkohle und 13GW Steinkohle bis Ende 2026. Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen sollen dabei nur in Ausnahmefällen entschädigt werden, etwa wenn aufgrund des Erhalts von betroffenen Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt werden. Die dritte Phase sieht eine festgelegte Reihenfolge zum Abschalten der verbliebenen Kraftwerke vor, wobei das Tempo abhängig von dem zu entscheidendem Enddatum ist. Damit wird das Sondervotum der Umweltverbände berücksichtigt, die einen vollständigen Ausstieg aus der Kohle bis 2030 anstreben. Ein geordneter Ausstieg aus der Kohleverstromung kann nur durch einen Erlass eines formellen Gesetzes durch den Bundestag erreicht werden. Damit wird sowohl Planungssicherheit als auch Rechtssicherheit und eine deutliche CO2-Reduktion im Energiesektor erzielt.
Das Kohleausstiegsgesetz online