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Unfaires Gerichtsurteil gegen Kleinwindanlagen: Anfechtung per Crowdfunding

Ein Aufruf von Patrick Jüttemann

Klimaschutz wird in Deutschland oft durch Behörden und Bürokratie gestoppt. Das betrifft auch kleine Windanlagen für die Selbstversorgung. Höchst fragwürdig ist in diesem Zusammenhang ein aktuelles Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Trier. Das Gericht sieht es als angemessen hat, dass eine Kleinwindanlage mit 24 m hohem Mast einen Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung einhalten muss. Eine Initiative von Akteuren der Kleinwindbranche sammelt per Crowdfunding das Geld für den Prozess ein.


Kleine Windanlage für die Selbstversorgung
Eine Familie mit einem Grundstück am Ortsrand von Naurath/Wald im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz will eine Kleinwindanlage installieren. Auf dem 24 m hohen Mast soll ein Rotor mit einem Durchmesser von 4,4 m für die Stromerzeugung sorgen. Eine Kleinwindkraftanlage von einem Hersteller aus Rheinland-Pfalz. Für die klimafreundliche Selbstversorgung mit rund 5.000 kWh Windstrom pro Jahr.

Ablehnung der Baugenehmigung und Klage des Ehepaars
Doch Vertreter der Gemeinde und des Landkreises lehnen eine Genehmigung der Kleinwindanlage ab. Begründung: der Flächennutzungsplan (FNPs) für die Errichtung von Großwindkraftanlagen gelte auch für Kleinwindanlagen. Nur auf den Konzentrationszonen des FNP dürften Windanlagen errichtet werden.

Das Ehepaar klagt vor dem Verwaltungsgericht und verliert den Rechtsstreit in erster Instanz. Rechtsanwälte halten das Urteil für grob fehlerhaft. Sie kritisieren unter anderem, dass das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung nur Urteile aus der Großwindkraft herangezogen hat. Zudem sind FNPs eigentlich primär für die Steuerung von Megawattanlagen gedacht, aber nicht für optisch unauffällige Kleinanlagen.

Klage unterstützen per Crowdfunding
Als Präzedenzfall darf dieses Gerichtsurteil nicht Bestand haben! Das Urteil soll deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz in zweiter Instanz angefochten werden. Voraussetzung: die finanziellen Mittel von rund 20.000 € werden vorher über die Plattform für Prozessfinanzierung AEQUIFIN eingesammelt. Das geht nur noch bis 09.07.2022. Jede finanzielle Unterstützung zählt. Damit wird nicht nur das Ehepaar aus Rheinland-Pfalz, sondern die Kleinwindkraft-Branche als Ganzes unterstützt.

Jetzt Klimaschutz und Energiewende per Crowdfunding unterstützen: Spenden via AEQUIFIN

Quelle

Patrick Jüttemann 2022 | Kleinwindkraft-Portal / German Small Wind Turbine Portal | DGS 2022

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