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Verbraucher wollen wissen, wo ihr Essen herkommt

„Hergestellt für“: Diese Angabe reicht Verbrauchern nicht.

Vor allem bei Lebensmitteln und Zutaten tierischen Ursprungs erwarten sie konkrete Angaben zur Herkunft. Auch zur Frage, welche Informationen auf die Vorderseite eines Lebensmitteletiketts gehören, haben Verbraucher eine klare Meinung. Das zeigt eine aktuelle Befragung von insgesamt 1.500 Konsumenten, die das Projekt Lebensmittelklarheit vorstellt.

An die Vorderseite eines Lebensmitteletiketts haben Verbraucher konkrete Erwartungen. Sie wollen sich beim Einkauf schnell orientieren: Name, Bezeichnung, Produktbild, Nettofüllmenge, Marke und Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gehören laut der repräsentativen Studie auf die Vorderseite.

Laut der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), deren Vorgaben von allen Lebensmittelherstellern ab dem 13. Dezember 2014 umgesetzt werden müssen, sind zwar genauere Angaben als bisher auf dem Etikett vorgeschrieben, nicht aber zwingend auf der Vorderseite. „Die Studie macht deutlich: Wenn die Wirtschaft Produkte für Verbraucher entwickelt, muss sie deren Erwartungen berücksichtigen. Der Verbraucher will auf einen Blick verstehen, was er kauft. Deshalb gehören wichtige Angaben zu Lebensmitteln klar verständlich auf die Vorderseite.“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Klare Herkunftsangaben

72 Prozent der Befragten gaben an, dass Lebensmittelhersteller zu genauen Herkunftsangaben verpflichtet werden sollten. Das kann sich für die Hersteller lohnen: 69 Prozent der Befragten vertrauen Lebensmitteln mehr, wenn die Herkunft angegeben ist. Das Etikett darf dadurch nicht unübersichtlich werden. Daher fordert der vzbv eine einheitliche informative Herkunftskennzeichnung, die bislang nur für wenige Lebensmittelprodukte gilt, zum Beispiel für frisches Fleisch oder auch frisches Obst und Gemüse. Verbraucher interessieren vor allem bei Produkten tierischen Ursprungs Angaben zur Herkunft.

„Verbraucher wissen, was sie wollen: Sie fordern klare Angaben zur Herkunft, insbesondere bei tierischen Lebensmitteln“, so Müller. Die Grundlage dafür ist die LMIV, die bereits den Handlungsspielraum bietet, um eine gesetzlich verbindliche Kennzeichnung für weitere Produktgruppen einzuführen. Die Politik muss die Verordnung im Sinne der Verbraucher anwenden.

Ein Beispiel für den Spielraum bei der Herkunftskennzeichnungen und die Verwirrung bei den Verbrauchern sind Ländersymbole auf Verpackungen. Flaggen oder Formulierungen wie „alla Genovese“ stimmen nicht immer mit der tatsächlichen Herkunft überein. Darum fordert Müller: „Der Gesetzgeber muss bei der Verwendung von Ländersymbolen nachbessern.“

Über Lebensmittelklarheit

Das Internetportal lebensmittelklarheit.de bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern seit Juli 2011 die Möglichkeit, sich über die Lebensmittelkennzeichnung zu informieren und unklare Kennzeichnungen im Portal zu melden. Eine Fachredaktion prüft die eingegangenen Meldungen, kommentiert und veröffentlicht sie. Das Portal hat Sensorfunktion. Dazu wird auch regelmäßig wissenschaftlich und repräsentativ erhoben, wie die Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an eine klare und wahre Lebensmittelkennzeichnung und -aufmachung aussehen.

Das Projekt Lebensmittelklarheit wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert.

Quelle

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 2014

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