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Depositphotos | belchonock | In der Klageschrift hatten die Familien von drei Bio-Landwirten und die Umweltorganisation Greenpeace argumentiert, dass sie sowohl heute als auch in der nahen Zukunft physisch und wirtschaftlich spürbar von den Folgen des Klimawandels betroffen seien. Dadurch würden sie in ihren Grundrechten eingeschränkt.

© Depositphotos | belchonock | In der Klageschrift hatten die Familien von drei Bio-Landwirten und die Umweltorganisation Greenpeace argumentiert, dass sie sowohl heute als auch in der nahen Zukunft physisch und wirtschaftlich spürbar von den Folgen des Klimawandels betroffen seien. Dadurch würden sie in ihren Grundrechten eingeschränkt.

Verwaltungsgericht Berlin: Klimaklage abgewiesen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage von drei Bauernfamilien gegen die Bundesregierung abgewiesen. Die Klimaziele der Regierung seien nicht rechtlich bindend.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von drei Bauernfamilien gegen die Bundesregierung als unzulässig abgewiesen. Die Klimaziele der Bundesregierung seien eine politische Absichtserklärung, aber nicht rechtsverbindlich. Deshalb könnten sich die Kläger nicht auf die Klimaziele berufen.

Die Familien von drei Bio-Landwirten und die Umweltorganisation Greenpeace hatten die Bundesregierung verklagt, weil diese ihre selbst gesteckten Klimaziele für das Jahr 2020 verfehlen wird.

In der Klageschrift hatten sie argumentiert, dass sie sowohl heute als auch in der nahen Zukunft physisch und wirtschaftlich spürbar von den Folgen des Klimawandels betroffen seien. Dadurch würden sie in ihren Grundrechten eingeschränkt.

Eigentlich hat sich die Regierung im „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vorgenommen, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Laut dem aktuellen Klimaschutzbericht der Bundesregierung wird allerdings nur eine Reduktion um 32 Prozent erreicht werden.

Das Gericht begründet weiter, dass die Bundesregierung mit dem am 9. Oktober dieses Jahres vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz das Klimaziel für 2020 „in zulässiger Weise auf das Jahr 2023 hinausgeschoben“ habe.

Auch aus der Lastenteilungsentscheidung der EU ergebe sich keine Verpflichtung, die Reduktionsziele im eigenen Land einzuhalten. Es sei zulässig, Emissionsberechtigungen von anderen EU-Mitgliedsländern zu erwerben.

Berufung zugelassen

Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Ob die Klägerinnen und Kläger in Berufung gehen, würden diese nach Vorliegen des schriftlichen Urteils entschieden, teilte Greenpeace mit.

Die Organisation sieht das Urteil als Teilerfolg. Immerhin habe das Gericht bestätigt, dass Klimaschutz Grundrechtsschutz sei.

„Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein können“, sagt Rechtsanwältin Roda Verheyen, die die Klageseite vertritt. „Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen.“

Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „klimareporter.de“ (Friederike Meier)
2019
 verfasst – der Artikel darf nicht ohne
Genehmigung (post@klimareporter.de)
weiterverbreitet werden! 

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