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Viele Solarstromanlagen ab 2014 nur noch zu 90 Prozent EEG-vergütet

Ab Januar 2014 gilt das Marktintegrationsmodell für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von über 10 bis 1.000 kWp.

Branchenverband erläutert Nutzungsoptionen für den nicht mehr vergütungsfähigen 10-Prozent-Anteil

Zum Jahreswechsel endet eine wichtige Übergangsfrist für Photovoltaik-Anlagen der mittleren Leistungsklasse (> 10 bis einschließlich 1.000 Kilowattpeak). Ab 1. Januar 2014 greifen hier die Regelungen des im Rahmen der letzten EEG-Novelle eingeführten Marktintegrationsmodells. Danach werden nur noch 90 Prozent des von einer Solaranlage erzeugten Solarstroms nach festen Einspeisetarifen vergütet, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt wurden. Die restlichen 10 Prozent des Solarstroms müssen Anlagenbetreiber ab 2014 selbst nutzen oder an Dritte vermarkten. Gelingt dies nicht, gibt es dafür nur noch einen relativ geringen „Marktwert Solar“ ausgezahlt. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung Photovoltaik-Anlagenbetreiber schrittweise an den Energiemarkt heranführen.

Für Solarstromanlagen, wie sie typischerweise auf Einfamilienhäusern zu finden sind, gelten aufgrund ihrer meist geringeren Leistung die neuen Auflagen des Marktintegrationsmodells nicht. Die Regelung betrifft zudem nur Solarstromanlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden.

„Der nicht mehr vergütungsfähige Solarstrom sollte vorrangig selbst verbraucht oder durch den Anlagenbetreiber an Dritte verkauft werden. Was sich lohnt, hängt von der individuellen Situation ab“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Der BSW-Solar stellt nachfolgend die Optionen für betroffene Anlagenbetreiber kurz vor.

Selbstversorger oder Stromversorger?

Für viele Photovoltaik-Anlagenbetreiber ist es attraktiv, möglichst große Anteile ihres selbst erzeugten Sonnenstroms auch selbst zu nutzen. Sie sparen Geld, wenn sie weniger Strom vom Energieversorger dazukaufen müssen. „Das lohnt sich für Umwelt und Geldbeutel gleichermaßen. Strom vom Energieversorger kostet viele Stromkunden inzwischen fast das Doppelte vom selbsterzeugten Sonnenstrom“, beschreibt Körnig den Trend. Andere Betreiber werden zum Stromversorger und liefern ihren Ökostrom an Dritte. Ein Leitfaden des Branchenverbandes zur Stromlieferung erklärt, wie das geht und liefert einen Musterstromliefervertrag gleich mit. Weitere Möglichkeiten sind der Verkauf des Stroms an der Strombörse oder Verträge mit Direktvermarktern, die den nicht vergütungsfähigen Solarstrom übernehmen.

Die Erzeugungskosten von Solarstrom haben sich in den letzten fünf Jahren mehr als halbiert und bewegen sich in Richtung 10 Cent je Kilowattstunde. „Über die Hälfte des Strompreises sind Abgaben und Steuern. Trotzdem schaffen es findige Dienstleister schon heute, mit dem Solarstrom erste interessante Produkte für den Stromhandel oder für Endkunden zu entwickeln“, so Körnig.

„Marktwert Solar“ nur „Trostpflaster“

Anlagenbetreiber, die unter das Marktintegrationsmodell fallen und keine Möglichkeit für sich sehen, zumindest zehn Prozent des Solarstroms selbst zu nutzen oder direkt zu vermarkten, bleibt die Option der Volleinspeisung. Für diesen Fall werden allerdings zehn Prozent des erzeugten Solarstroms nur noch zum „Marktwert Solar“ abgenommen. Dieser berechnet sich gemäß EEG aus dem Monatsmittelwert des Marktpreises für Solarstrom. Im November 2013 waren das 4,2 Cent pro Kilowattstunde. Dies entspricht in etwa einem Drittel des Einspeisetarifs, der für 90 Prozent des erzeugten Solarstroms nach dem EEG weiterhin voll gewährt wird. Der Marktwert Solar ist in letzter Zeit aufgrund des Merit-Order-Effekts spürbar gesunken.

Messeinrichtung notwendig

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, für die das Marktintegrationsmodell gilt, benötigen Stromzähler, die neben der eingespeisten Strommenge auch den erzeugten Strom erfassen. Das Ableseergebnis geht an den zuständigen Netzbetreiber, der damit die genaue Höhe der förderfähigen Strommenge anhand der Jahresendabrechnung ermittelt. Bis spätestens zum 28. Februar 2015, und fortan jährlich, müssen Anlagenbetreiber ihrem Netzbetreiber die im Vorjahr erzeugte und die tatsächlich eingespeiste Solarstrommenge melden. Versäumen sie das, wird nur 90 Prozent des eingespeisten Stroms über den Netzbetreiber vergütet.

Zeitweiser oder langfristiger Wechsel in die Direktvermarktung

Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom vollständig oder zu größeren Anteilen zumindest zeitweise selbst vermarkten wollen und für diese Strommengen keine EEG-Förderung mehr beziehen, bekommen eine Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen Marktpreis und Einspeisevergütung aus. Auch hier gilt die 90-Prozent-Schwelle. Für die restlichen zehn Prozent gibt es keine Marktprämie. „Ein Plus ergibt sich durch die Managementprämie. Sie soll den erhöhten Aufwand für die Direktvermarktung abfedern und kann für jede Kilowattstunde Solarstrom in der Direktvermarktung zusätzlich geltend gemacht werden“, so Körnig.

Die Managementprämie wird jährlich neu festgelegt. Im Jahr 2014 beträgt sie 0,45 Cent je Kilowattstunde Solarstrom, für fernsteuerbare Photovoltaik-Anlagen sind es 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Für einen reibungslosen Wechsel in die Direktvermarktung ist es wichtig, den Netzbetreiber fristgerecht vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats darüber zu informieren. Rund 4.300 Megawatt Solarstrom gehen nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber aktuell bereits in die Direktvermarktung mit der Marktprämie.

ZUM WEITERLESEN

Infopaket des BSW-Solar zur Stromlieferung durch Solarstromanlagenbetreiber (mit Leitfaden und Muster-Verträgen, 289 Euro inkl. MwSt.; abzgl. 25 Prozent BSW-Mitgliederrabatt) im Online-Shop des BSW-Solar

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft 2013

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