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Greenpeace.de | Für wirksamen Klimaschutz und ihre Grundrechte ziehen drei Familien und Greenpeace e.V. gegen die deutsche Bundesregierung vor Gericht.

© Greenpeace.de | Für wirksamen Klimaschutz und ihre Grundrechte ziehen drei Familien und Greenpeace e.V. gegen die deutsche Bundesregierung vor Gericht.

Von der Erderhitzung betroffene Familien und Greenpeace ziehen für wirksamen Klimaschutz vor Gericht

Die Bundesregierung verstößt gegen Grundrechte, wenn sie nicht weitere Maßnahmen ergreift, um das deutsche Klimaziel für das Jahr 2020 noch zu erreichen.

Denn dieses ist keine rein politische Zielsetzung, sondern justiziabel und bindend. Das ist die Basis der Klage, die Greenpeace gemeinsam mit drei Familien beim Berliner Verwaltungsgericht einreicht. Die Kläger-Familien führen auf der Insel Pellworm, im Alten Land bei Hamburg und in Brandenburg ökologische Landwirtschaftsbetriebe und sind direkt betroffen von den Folgen der Erderhitzung. Dazu zählen etwa Ernteausfälle durch Extremwetter wie Trockenheit und Starkregen oder Schädlingsbefall. „Die Kläger-Familien erfahren schon heute einen Vorgeschmack darauf, wie existenziell die Klimakrise bei uns werden kann“, sagt Anike Peters, Klima-Expertin von Greenpeace. „Die Bundesregierung muss alles dafür tun, dass der Klimawandel künftig nicht immer häufiger die Lebensgrundlage von Familien gefährdet.“

Deutschland hat sich schon seit 2007 verpflichtet, bis zum Jahr 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990 auszustoßen. Ohne zusätzliche Anstrengungen wird dieses Ziel deutlich verfehlt. „Die Bundesregierung muss deutlich mehr tun, um den CO2-Ausstoß entsprechend dem bindenden Ziel bis 2020 zu senken“, sagt Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. „Weitere Handlungen jetzt zu unterlassen, bleibt nicht folgenlos, sondern resultiert in erheblich mehr Treibhausgasemissionen bis 2020. Dies zuzulassen, obwohl das 40 Prozent-Ziel verbindlich ist, verletzt die Grundrechte zum Schutz von Eigentum, Beruf sowie Leben und Gesundheit.“  Die Bundesregierung verstößt zudem gegen europäisches Umweltrecht, das u.a. durch das 2020 Ziel und seine Umsetzungsprogramme eingehalten werden soll. Als Umweltverband klagt Greenpeace deshalb auf die Einhaltung von deutschem und europäischem Umweltrecht.

Deutschland kann das Klimaziel für das Jahr 2020 bei sicherer Stromversorgung noch erreichen. Dies zeigt zum Beispiel eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts im Auftrag von Greenpeace. Dazu muss das älteste Drittel der Braunkohlekraftwerke sofort abgeschaltet, weitere Braunkohleblöcke gedrosselt werden und saubere Alternativen wie Sonne und Wind konsequent ausgebaut werden.

Klageschrift: Klimaklage Drei Familien, deren Lebensgrundlage von der Erderhitzung bedroht ist, klagen gemeinsam mit Greenpeace für wirksamen Klimaschutz. | Die Klimaklägerinnen und -kläger klagen auf Einhaltung des Klimaschutzzieles, das sich die deutsche Bundesregierung bis 2020 gesetzt hat – ein verbindlicher Rechtsakt der Bundesregierung. Durch das Unterlassen entsprechender Maßnahmen um dieses Ziel zu erreichen, verletzt die Bundesregierung die Grundrechte von Menschen wie Familie Backsen, deren Lebensgrundlage ihre ökologische Landwirtschaft ist. Und sie verstößt gegen geltendes europäisches Umweltrecht. Lesen Sie hier die Klage im Wortlaut.

Interview mit Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen zur Klimaklage von Greenpeace und drei Familien | „Regierung zur Rechenschaft“ | Wer trägt die Schuld an den Folgen der Erderhitzung? Rechtsanwältin Roda Verheyen erklärt, warum Greenpeace und Betroffene gegen die Bundesregierung klagen.

Quelle

Greenpeace 2018

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