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Weitere Handelsbeschwerde gegen chinesische Solarprodukte eingereicht

Chinesische Exportsubventionen verantwortlich für massive Überkapazitäten im Solarmarkt.

Die europäische Herstellerinitiative EU ProSun hat heute bei der EU-Kommission in Brüssel eine Handelsbeschwerde über unzulässige Subventionen für Solarstromprodukte aus der Volksrepublik China eingereicht. Die Antisubventionsbeschwerde folgt einem bereits Anfang September von der EU-Kommission eröffneten Antidumpingverfahren.

Die massive Subventionierung des chinesischen Exports gekoppelt mit Preisdumping hat zu einer Welle von Insolvenzen in der europäischen Solarindustrie geführt und bereits tausende Arbeitsplätze gekostet. EU ProSun vertritt die Mehrheit der europäischen Solarindustrie und steht für einen nachhaltigen Ausbau der Solarenergie in Europa und fairen Wettbewerb.

„China strebt ein Monopol im Solarbereich an und subventioniert unter der Regie des sektoralen Fünf-Jahres-Planes die dortige Industrie mit Milliardenbeträgen. Die Folge sind Überkapazitäten und ein ruinöser Preiswettlauf“, so Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun. „Mit den Exportsubventionen hat sich China in der EU bereits einen Marktanteil von über 80 Prozent erkämpft. Während die chinesische Regierung das Wachstum von Solarfabriken weit über den weltweiten Bedarf hinaus finanziert, mussten allein in 2012 über 20 europäische Solarhersteller Insolvenz anmelden und weitere ihre Fertigungen schließen.“

Im Rahmen eines Antisubventionsverfahrens hatte bereits die US-Regierung vor kurzem festgestellt, dass 12 Kategorien der chinesischen Subventionen nach WTO-Recht illegal sind. Das amerikanische Energieministerium schätzt, dass die chinesische Regierung ihre Solarhersteller mit mehr als EUR 25 Milliarden unterstützt hat, einschließlich zinsgünstiger Darlehen, freiem Land und subventionierter Energie.

EU ProSun hat darüber hinaus weitere staatliche Subventionen für chinesische Solarhersteller identifiziert. Vor allem aber profitieren chinesische Solarhersteller aus Sicht der EU-Initiative von einer nahezu unbegrenzten Kreditvergabe chinesischer Banken. Nitzschke: „Die chinesischen Staatsbanken setzen die Regierungsvorgaben um, indem sie trotz Überkapazitäten und Milliardenverlusten weiter Kredite an die chinesischen Unternehmen gewähren. Die Rückzahlung erfolgt oft gar nicht, durch weitere Kredite oder direkt durch den Staat.“

Bloomberg New Energy Finance berichtet heute, dass allein die China Development Bank seit 2010 zwölf chinesischen Solarunternehmen 33 Milliarden Euro Kreditlinien zur Verfügung gestellt hat. Neben zahlreichen Subventionen wurden den chinesischen Solarunternehmen auch zusätzliche regionale und lokale Subventionen bewilligt, wie z.B. Rückzahlungen von Zinsen, Stromkosten, Transaktionskosten für Land, Mehrwertsteuer sowie Bürgschaften.

Das EU-Recht sieht für unzulässige Subventionen und Dumping zwei separate Verfahren vor. Die Dauer des Antisubventionsverfahrens ist auf 13 Monate begrenzt, vorläufige Maßnahmen wie Antisubventionszölle werden spätestens nach 9 Monaten beschlossen und können drei Monate rückwirkend geltend gemacht werden.

„Die Antisubventionsklage ist die konsequente Ergänzung des von den europäischen Herstellern zuvor initiierten Antidumpingverfahrens. Wir appellieren an die EU, nun auch die Untersuchung chinesischer Exportsubventionen zu eröffnen, die eigens entwickelt wurden, den EU- und Weltmarkt einzunehmen“, so Nitzschke.

Quelle

EU ProSun 2012

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