Weiterhin Steuergeschenke ohne Gegenleistung
Kabinettsentscheidung zum Spitzenausgleich: Weiterhin Steuergeschenke für die Industrie.
Heute hat die Bundesregierung den Entwurf zur Neuregelung des Spitzenausgleichs beschlossen. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) kritisiert den heutigen Beschluss der Bundesregierung für eine Neuregelung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer als nicht akzeptabel. Die Industrie bekommt das klimaschädliche Steuerprivileg unverändert gewährt, ohne durch zusätzliche Effizienzanstrengungen ihren fairen Beitrag zur Energiewende leisten zu müssen.
Zum Beschluss kommentiert Swantje Küchler, Energieexpertin beim FÖS: „Man hätte die Novelle nutzen können, um die Milliardensubvention insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und effektive Anreize für mehr Energieeffizienz in der Industrie zu schaffen. Leider wurde diese Chance vertan und der Gesetzentwurf entspricht weitgehend dem, was die Industrie selbst vorgeschlagen hat.“
Statt dessen verlängert die Bundesregierung eine klimaschädliche Milliardensubvention, die die Ziele der eigenen Energiewende torpediert. Als Gegenleistung soll das Produzierende Gewerbe die Energieeffizienz insgesamt um nur 1,3 Prozent pro Jahr verbessern. „Das liegt noch unter dem Wert, der in den letzten Jahren sowieso schon erreicht wurde. Man kann also kaum von einer angemessenen Gegenleistung sprechen. Offenbar wurden wieder einmal Wirtschaftsinteressen über den Klimaschutz gestellt“, kritisiert Küchler.
Der Gesetzentwurf sieht ein allgemeines Energieeffizienzziel vor, das vom gesamten Produzierenden Gewerbe im Durchschnitt eingehalten werden soll. Das schließt neben der Industrie auch die Energiewirtschaft oder das Baugewerbe mit ein. Problematisch ist deshalb nicht nur der niedrige Zielwert, sondern auch dass Energieeinsparungen beispielsweise aus dem Atomausstieg oder aufgrund geringerer Produktionsauslastung zur Zielerreichung beitragen.
Küchler fordert daher: „Voraussetzung für die Steuervergünstigung sollte eine ambitionierte und überprüfbare Gegenleistung sein.“ Ein zusätzlicher Beitrag der begünstigten Unternehmen zur Energieeffizienz wird nur dann erreicht, wenn jedes Unternehmen auch individuell nachweist, dass es in technische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz investiert hat.
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Quelle
FÖS 2012Kommentar zur Kabinettsentscheidung vom 01.08.12