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Welches EEG gilt nun für Photovoltaik-Anlagen?

Auf welcher rechtlichen Grundlage können nun potenzielle Photovoltaik-Anlagenbetreiber ihre Systeme planen?

Der Bundesrat hat am Freitag die EEG-Novelle zur Photovoltaik vorerst gestoppt und einen Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Nun stellt sich allerdings die Frage, auf welche rechtliche Grundlage potenzielle Investoren die Planung und Errichtung ihrer Photovolatik-Anlagen stützen sollen.

„Bis das neue EEG in Kraft ist, was es erst sein wird, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses angenommen haben, gilt das aktuelle am 1. Januar 2012 in Kraft getretene EEG. Die dort gültigen Vergütungssätze gelten also bis zum in Kraft setzen des neuen EEG.

Allerdings kann auch weiterhin als Ergebnis des Vermittlungsausschusses eine rückwirkende Vergütungssenkung zum 1.4.2012 aber auch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden“, erklärt der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell.

Die Rechtsanwältin Margarete von Oppen von der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen empfiehlt potenziellen Investoren zugleich, sie sollten sich auf die am 29. März vom Bundestag verabschiedete EEG-Novelle stützen. Es sei nicht zu erwarten, dass sich die Bedingungen durch die Nachverhandlungen noch verschlechtern würden, sondern eher im Gegenteil, so von Oppen weiter.

Auch bei den Übergangsfristen für allgemeine Freiflächenanlagen und Solarparks auf Konversionsflächen bis zum 31. Juni bzw. 30. September empfiehlt sie den Anlagenbauern sich zunächst weiter auf den Ende März vom Bundestag verabschiedeten Entwurf zu beziehen. Sollten sich nachteilige Änderungen ergeben, seien rechtliche Schritte zu prüfen, so Margarete von Oppen weiter.

Der Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich in der kommenden Woche das erste Mal zusammentreten, erwartet Fell. Es gebe keine Frist, bis wann sich Bundestags- und Bundesratsvertreter auf Veränderungen bei der Solarförderung verständigt haben sollten. Grundsätzlich tage ein Vermittlungsausschuss aber maximal drei Mal.

Alle Beteiligten hätten sich zudem für eine rasche Einigung noch vor der Sommerpause ausgesprochen. Das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss muss dann sowohl von Bundestag als auch Bundesrat angenommen werden, bevor die neue EEG-Novelle zur Photovoltaik endgültig in Kraft ist.

„Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zumindest teilweise höhere Vergütungen und andere Verbesserungen als in der Bundestagsfassung durchsetzen wird. Diese würden dann ab dem noch festzulegenden Stichtag gelten“, schätzt Fell die aktuelle Situation ein.

Quelle

photovoltaik.eu | Sandra Enkhardt 2012

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