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Widerstand im Bundesrat gegen geplante „Sonnensteuer“

Mehrheit der Umwelt- und Wirtschaftsminister für deutlich geringere Belastung von Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung mit der EEG-Umlage.

Auch im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine Energiewende-Abgabe auf Solarstrom zu erheben. In der Länderkammer zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant.

Eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern votierte in den Ausschusssitzungen des Bundesrats dafür, die Energiewende-Abgabe auf 15% bzw. 20% zu begrenzen (derzeit rd. 0,9 bzw. 1,2 Cent je Kilowattstunde). Der Kabinettsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) sieht hingegen vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kWp in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten (rd. 3,1 Cent/kWh), die Direktversorgung von Mietern vom Dach der Vermieter sogar mit 100 Prozent der Kostenumlage (rd. 6,2 Cent/kWh).

Nach Einschätzungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) würde das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel initiierte Vorhaben einer derartigen „Sonnensteuer“ einen Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben unrentabel machen. Diese Bewertung wird nun auch von Fachressorts der Bundesländer Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg geteilt. In den nächsten Wochen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Energiewende-Gesetz, dessen Änderungen zum 1. August 2014 in Kraft treten sollen.

Inzwischen liegen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor, Solarstrom für die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien. Dies ergab ein Rechtsgutachten, das der BSW-Solar gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jüngst veröffentlichte.

„Die Pläne für eine „Sonnensteuer“ müssen schnell vom Tisch, um den Markteinbruch der Photovoltaik zu stoppen. Wir vertrauen jetzt auf die Einsicht der Politik und das Korrektiv der Volksvertreter in Bund und Ländern. Es wäre absurd, Bürger und Mittelstand als wesentliche Macher von Energiewende und Klimaschutz künftig für ihr Engagement zu bestrafen. Solange Erneuerbare Energien sich nicht mit abgeschriebenen und hochgradig subventionierten Atom- und Kohlekraftwerken allein im Wettbewerb behaupten können, muss das solare Bürger- und Unternehmerengagement unterstützt werden. Sonst kann die Energiewende unmöglich gelingen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Hintergrund

Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab 1.8.2014 den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage finanziell zu belasten. Das entspricht derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh). Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem Bergbau und dem verarbeitenden Gewerbe sollen hingegen lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage abführen (rd. 0,94 Cent je kWh), auch wenn sie ihren Strom in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken beziehen.

Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese machten im letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Photovoltaik-Leistung aus.

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 2014

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