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Umfrage: Was passiert mit der Ü20-PV-Anlage nach Ablauf der EEG-Förderung?

Verbraucherzentrale NRW startet Betreiberumfrage: Weiter ins Netz einspeisen oder Umrüstung auf Eigenverbrauch? Werden PV-Anlagen umgerüstet und was kostet das? Erfahrungswerte gefragt.

Zum Jahresende 2020 endete der Förderzeitraum der EEG-Einspeisevergütung für die ersten Photovoltaikanlagen (Ü20-Photovoltaikanlagen). Eine zum 31. Dezember 2020 beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eröffnet die Möglichkeit, diese Anlagen weiter laufen zu lassen. Viele Anlagen funktionieren auch nach 20 Jahren noch gut und dürfen nach der neuen Rechtslage weiter Sonnenstrom ins Netz einspeisen.

Die Möglichkeiten, eine Ü20-Anlage weiter zu nutzen, sind vielfältig. Auf Eigenverbrauch umzustellen, kann sich lohnen. Die überschüssig erzeugte Energie lässt sich dabei ins Netz einspeisen. Durch den Eigenverbrauch eingesparte Stromkosten ermöglichen es, mit der Überschussvergütung auch kleine PV-Anlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben. Zusätzlich können Verbraucher:innen auch einen Stromspeicher nachrüsten. Eine andere Möglichkeit: Die alte Anlage kann durch eine neue und effizientere PV-Installation ersetzt werden.

Um die eigenen Beratungs- und Informationsangebote zu verbessern, möchte die Verbraucherzentrale NRW in einer kurzen Online-Umfrage wissen, was die betroffenen Betreiber:innen mit ihren Anlagen gemacht haben und welche Erfahrungen sie sammeln konnten.

Die Umfrage richtet sich ausschließlich an Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2000 oder vorher installiert wurden, denn für diese Anlagen endete der betreffende Förderzeitraum im vergangenen Jahr. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 15.12.2021 möglich.

Zur Umfrage

Weitere Informationen und Links:

Quelle

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2021

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