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pixabay.com | geralt | Waldbrand

© pixabay.com | geralt | Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) bittet die Bevölkerung, um besonders umsichtiges Verhalten.

Waldbrandgefahr steigt täglich

Der Waldbrandgefahrenindex steigt täglich. Waldbrände werden aus mehreren Bundesländern gemeldet. Ein kleinster Funke reicht aus, um große Flächen von Wäldern zu vernichten.

Nadelwälder besonders betroffen

Besonders gefährdet sind Wälder aus Kiefern und Fichten, aktuell besonders der Nordosten Deutschlands. Der Waldbrandgefahrenindex, für den stündlich an fast 500 Messstationen in Deutschland die Lufttemperatur, die Luftfeuchtigkeit, die Windgeschwindigkeit und die Niederschlagsmenge ermittelt werden, zeigt für Brandenburg die höchste Waldbrandstufe 5. Aktuell brennt es im Harz, in Jüterbog und in Moor- und Waldgebieten bei Rostock. Inzwischen steigt die Gefahr im Südwesten rapide.

Die Streu aus Ästen, Zweigen und halb-zersetzten Blättern ist ausgetrocknet. Das viele zentimeterdicke Nadelstreu ist jetzt vollkommen durchgetrocknet und leicht entzündlich. Eine weggeworfene Zigarette, ein kleines Lagerfeuer oder glühende Grillkohle können jetzt verehrende Auswirkungen haben. Daher ist offenes Feuer, wozu auch das Grillen zählt, nicht erlaubt. Ebenso das Rauchen ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober untersagt. 

Regeln für den Waldbesuch

Fahrlässiges Verhalten von Waldbesucher:innen ist weiterhin die häufigste Brandursache. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) fordert deshalb alle auf, sich bei ihrem Waldbesuch an die Regeln im Wald zu halten. Vom 1. März bis 31. Oktober sind Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten. Zusätzliche Verluste durch Waldbrand sind bei der starken Gefährdung der Wälder durch den Klimawandel doppelt schlimm.

An folgende Regeln müssen sich deshalb alle bei ihrem Waldbesuch halten:

  1. Rauchverbot im Wald: In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht ein ganzjähriges Rauchverbot, ansonsten im Sommerhalbjahr.
  2. Grillen oder Entzünden eines Feuers: Dies istin einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald gesetzlich verboten.
  3. Eine weitere Gefahr geht von heiß gelaufenen Katalysatoren aus. Pkw und Motorräder dürfen nur auf Parkplätzen und nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
  4. Müll ist auch aus Sicht des Brandschutzes ein Thema. Jeder weggeworfene Abfall kann zu einem Brandherd werden.
  5. Waldbrände müssen unverzüglich der Feuerwehr (112) gemeldet werden.
Quelle

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) 2023

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