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EU-Kommission begrüßt das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine vorläufige Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt.

Kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll einen Prozess für eine kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen. Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, werden die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen.

Das Gesetz wird der EU und ihren Mitgliedstaaten helfen, das Ziel für die Wiederherstellung der Natur zu erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der COP15 im Dezember 2022 verpflichtet haben. 

Nationale Maßnahmen zur Wiederherstellung gesunder und produktiver Ökosysteme

Für die verschiedenen Ökosysteme gelten unterschiedliche Wiederherstellungsziele. Die Mitgliedstaaten entscheiden über die spezifischen Maßnahmen, die in ihrem Hoheitsgebiet gelten sollen. Zu diesem Zweck werden sie nationale Wiederherstellungspläne entwickeln, in denen der Wiederherstellungsbedarf und die Maßnahmen an den lokalen Kontext angepasst werden und ein Zeitplan für die Umsetzung festgelegt wird. Sie werden diese Pläne unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft entwickeln.

Synergien schaffen

Die Pläne sollen Synergien mit dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention sowie mit der Land- und Forstwirtschaft anstreben. 

Spezifische Ziele für verschiedene Ökosysteme sind beispielsweise die Verbesserung des Zustands der wichtigsten Land- und Meereslebensräume in der EU, städtische Ökosysteme, Flüsse und Überschwemmungsgebiete oder die Verbesserung der Bestäubervielfalt.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun förmlich annehmen. Sobald dies geschehen ist, wird sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der Kommission einreichen. 

Die Kommission hat am 22. Juni 2022 den Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur angenommen. Das Gesetz ist ein Kernelement des Europäischen Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie und baut auf bestehenden Rechtsvorschriften auf.


Ziele

Der Vorschlag kombiniert ein übergreifendes Sanierungsziel für die langfristige Erholung der Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU mit verbindlichen Sanierungszielen für bestimmte Lebensräume und Arten. Diese Maßnahmen sollen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Seegebiete der EU und letztlich alle Ökosysteme, die bis 2050 aufrechterhalten werden müssen, umfassen.

Der Vorschlag enthält folgende konkrete Ziele:

  • Ziele, die auf bestehenden Rechtsvorschriften basieren (für Feuchtgebiete, Wälder, Grasland, Flüsse und Seen, He- und Gestrüpp , felsige Lebensräume und Dünen) – Verbesserung und Wiederherstellung biodiverse Lebensräume in großem Maßstab und die Rückführung von Artenpopulationen durch Verbesserung und Vergrößern und die Vergrößern ihrer Lebensräume
  • Insekten bestäuben – den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis 2030 umkehren und einen zunehmenden Trend für Bestäuberpopulationen erzielen, mit einer Methodik zur regelmäßigen Überwachung von Bestäubern
  • Waldökosysteme – ein steigender Trend zu stehendem und liegendem Totholz, ungleiche alte Wälder, Waldkonnektivität, Häufigkeit von gewöhnlichen Waldvögeln und Beständen an organischem Kohlenstoff
  • urbane Ökosysteme – bis 2030 kein Nettoverlust an Grünstädten und ein Anstieg der Gesamtfläche, die bis 2040 und 2050 von Grünstadtflächen bedeckt ist
  • Landwirtschaftische Ökosysteme – zunehmende Grünlandschmetterlinge und Ackervögel, der Bestand an organischem Kohlenstoff in Ackerlandböden und der Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftsmerkmalen mit hoher Vielfalt; Wiederherstellung entwässerter Torfgebiete unter landwirtschaftlicher Nutzung
  • Meeresökosysteme – die Wiederherstellung von Meereslebensräumen wie Seegraswiesen oder Sedimentböden, die erhebliche Vorteile bringen, einschließlich des Klimaschutzes, und der Wiederherstellung der Lebensräume ikonischer Meeresarten wie Delfine und Schweinswale, Haie und Seevögel.
  • Flussanbindung – Identifizierung und Entfernung von Barrieren, die die Konnektivität von Oberflächengewässern verhindern, so dass bis 2030 mindestens 25 000 km Flüsse in einen frei fließenden Zustand zurückversetzt werden
Quelle

Europäische Kommission 2023

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