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Fragen und Antworten rund um das Thema Holzrecycling und Altholz

Was tun mit gebrauchten Holzprodukten? Welches Holz darf ich im Ofen verbrennen?

Die Initiative HolzProKlima beantwortet Fragen rund um das Thema richtige Altholzverwertung. Beim Heizen mit Holz gelten ab 2015 zudem neue Feinstaubgrenzwerte.

Holzverpackungen, alte Schränke oder ein ausgedienter Gartenzaun – jedes Jahr fallen in deutschen Privathaushalten zwei Millionen Kubikmeter Altholz an. Das entspricht etwa einer Million Tonnen oder 13 Kilogramm pro Einwohner. Um das Klima zu schützen, ist eine möglichst lange Nutzungsdauer wichtig. „Denn je länger wir Holzprodukte nutzen, desto mehr klimaschädliches CO2 sparen wir ein“, sagt Uwe Groll, erster Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter. Aber wohin mit dem Holz, das nicht mehr nutzbar ist? Verbrennen ist nur in Einzelfällen eine Möglichkeit. Hierbei sind ab 2015 neue Emissionsgrenzwerte für Kessel und Öfen zu beachten.

Nutzen, recyceln, verbrennen

Im Optimalfall wird Holz zunächst langfristig und mehrfach genutzt, zum Beispiel in Form von langlebigen Holzprodukten wie Bauholz. Dieses kann recycelt und wiederverwendet werden, beispielsweise in Möbelspanplatten. Am Ende seiner Nutzungsdauer kann es in Einzelfällen auch verbrannt werden. Allerdings: Im heimischen Ofen dürfen nur naturbelassene Massivhölzer eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel unbedruckte Holzverpackungen für Lebensmittel und Palettenhölzer sowie unbehandelte Terrassendielen aus Lärche oder Douglasie. Wer sich unsicher ist, ob das Holz naturbelassen ist, sollte es im Zweifel fachgerecht entsorgen und nicht selbst verbrennen. „Mit Holzschutzmitteln, Lacken oder anderen chemischen Stoffen aus dem Baubereich behandeltes Holz darf zu Hause nicht verbrannt werden. Denn dabei können gesundheitsgefährdende Schadstoffe in die Luft gelangen“, erklärt Uwe Groll. „Behandeltes Holz und die meisten Spanplatten werden in speziellen großen Biomassekraftwerken, die mit Rauchgasreinigungsanlagen ausgestattet sind, sauber und kontrolliert energetisch verwertet.“

Neue Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen

„Wer mit naturbelassenem Holz heizt, sollte es richtig trocknen, sparsam und ausschließlich in modernen Öfen einsetzen, die das Holz effizient und sauber verbrennen“, rät Dr. Denny Ohnesorge von der Initiative HolzProKlima. Achtung: Ab 1. Januar 2015 gelten strengere Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen für neue mit festen Brennstoffen betriebene Heizkessel.    

Für alte Öfen gelten bereits seit 2010 strengere Grenzwerte. Ab 2015 müssen alte Einzelfeuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte, mit Staubfiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte nicht erfüllen. Öfen mit einer Typprüfung zwischen 1975 und 1984 müssen bis 2017 nachgerüstet oder stillgelegt werden, Öfen mit einer Prüfung zwischen 1985 und 1994 bis 2020 und Öfen mit einer Prüfung zwischen 1995 und 2010 bis Ende 2024. Einige Kommunen setzen sogar auf verkürzte Übergangsfristen.

Fragen und Antworten rund um das Thema Holzrecycling und Altholz Warum ist Altholz so wertvoll?

Im Holz ist das durch den Baum aufgenommene CO2 als Kohlenstoff langfristig gebunden – Holz ist damit ein echter Klimaschützer. Je länger es stofflich verwertet wird, desto länger bleibt das CO2 der Atmosphäre fern. Aus sortiertem, aufbereitetem und auf Schadstoffe geprüftem Altholz werden hauptsächlich Bauspanplatten oder neue Möbel gemacht. Diese können zum Beispiel Produkte aus anderen Materialien ersetzen, bei deren Herstellung ein Vielfaches an CO2 entstehen würde. Wenn Holz am Ende seiner Nutzungsdauer verbrannt wird, erfüllt es ebenfalls eine wertvolle Funktion: Es liefert klimafreundliche Energie. Allerdings muss sichergestellt werden, dass Altholz in Anlagen verwertet wird, die die Immissionsschutzvorschriften einhalten. Das sind in der Regel größere, gewerbliche Anlagen, aber keine privaten Kleinfeuerungsanlagen.

Wo und wie wird Altholz gesammelt?

Altholz gehört auf den Wertstoffhof. Verbraucher können es dort selbst abliefern; Sperrmüll können sie über die Stadtreinigung entsorgen lassen. Da viele Kommunen Holz heute schon getrennt abholen, ist das Vorsortieren von gemischtem Sperrmüll nach Holz und anderen Materialen hilfreich. Auch beim Wertstoffhof wird das Holz getrennt gehalten oder sortiert und spezialisierten Unternehmen zur weiteren Aufbereitung von Altholz zur Verfügung gestellt.

Wie kann Altholz noch genutzt werden?

Über das Sammeln auf dem Wertstoffhof hinaus gibt es weitere Ideen, Holzprodukte möglichst lange zu nutzen: Gefällt etwas nicht mehr, kann es über Anzeigen in Zeitungen oder im Internet neue Liebhaber finden. Auch lassen sich aus Altholz neue Möbelstücke bauen, wie individuelle Regale oder ein Beistelltisch aus alten Kisten.

Hintergrundinformation: Die neuen Feinstaubregelungen im Überblick

Ab 2015 gelten für neue Heizkessel und Öfen veränderte Anforderungen: Wer dann ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. Bundesimmissionsschutz- Verordnung (1. BImschV) beachten. Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist bei Kesseln eine Messung durch den Schornsteinfeger erforderlich. Diese muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen reicht eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten Emissionswerte auf dem Prüfstand aus.      

Neben den strengeren Grenzwerten für Neuanlagen (2. Stufe) und den Übergangsregelungen für alte Einzelfeuerungsanlagen gelten ab 2015 auch Übergangsbestimmungen für alte Festbrennstoff- Zentralheizungen. Mit festen Brennstoffen betriebene Heizkessel, die vor 1995 errichtet wurden, müssen ab 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. BImschV einhalten. Heizungen, die von 1995 bis 2004 errichtet wurden, sind ab 2019 betroffen und Heizungen, die zwischen 2005 und 2010 errichtet wurden, ab 2025.     

Vor dem 22. März 2010 errichtete Öfen und Kamine, die zur Beheizung von Einzelräumen dienen, müssen seit 2010 strengere Emissionsgrenzwerte einhalten (150 mg Staub und 4.000 mg CO je Kubikmeter). Die Nachrüst- oder Stilllegungspflichten für Öfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten, greifen schrittweise ab 2015. Die Feststellung zur Einhaltung der Grenzwerte für Heizkessel und Öfen übernimmt der Schornsteinfeger. Die Übergangsfristen für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus.  Öfen und Kessel, die nach dem 22. März 2010 eingebaut wurden und die Grenzwerte der 1. Stufe einhalten, können uneingeschränkt weiterbetrieben werden.      

Ausnahmen der 1. BImSchV gelten für Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen. Diese sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen.

Über die Initiative HolzProKlima

Die Initiative HolzProKlima will die Verwendung von Holzprodukten für den Klimaschutz stärker als bisher in das Bewusstsein der Menschen und der Politik bringen. Sie will …

  • … über den positiven Klimabeitrag von Holz aufklären,
  • … die Holzbereitstellung für klimafreundliche Produkte absichern,
  • … den Wert von Holzprodukten im Vergleich zu alternativen Produkten aufzeigen und dafür eintreten, Holzprodukte neben dem Wald als Kohlenstoffsenke anzuerkennen. Zu den Initiatoren von HolzProKlima gehören die Arbeitsgemeinschaft

Rohholzverbraucher (AGR), die Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH), der Verband der deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI), der Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (VDS), die Allianz Landesbeiräte Holz, der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Holzbau Deutschland und der Bundesverband ProHolzfenster.

bigstock | gualtiero boffi
Quelle

HolzProKlima 2015

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