‹ Zurück zur Übersicht
istockphoto.com | narvikk

© istockphoto.com | narvikk

AKW Hinkley Point C kann noch verhindert werden

Nach Auffassung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kann der Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point noch verhindert werden.

Am vergangenen Donnerstag (28 Juli 2016) hat der Verwaltungsrat des französischen Atomkonzerns EDF dem Bau zwar zugestimmt. Doch die britische Regierung hat am29. Juli mitgeteilt, dass sie erst im Herbst abschließend über den Bau des AKW entscheiden wird.

Der BBU ruft zu weiteren internationalen Protesten gegen das geplante Nuklearprojekt auf. Der engagierte Verband warnt davor, dass es in den neuen Reaktoren des AKW Hinkley Point C nach deren Inbetriebnahme zu katastrophalen Störfällen kommen könnte. Ausführliche Informationen über den Wiederstand gegen AKW Hinkley Point C unter stophinkley.org

Der BBU lehnt grundsätzlich den Neubau von Atomkraftwerken ab und fordert zudem international die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und sonstiger Atomanlagen. Den andauernden Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke bezeichnet der Verband als unverantwortlich. Erst Ende 2022 sollen die letzten deutschen Atomkraftwerke stillgelegt werden und die Uranfabriken in Gronau und Lingen laufen derzeit ohne jegliche Laufzeitbegrenzung.

Der BBU betont, dass nicht nur belgische oder französische Atomkraftwerke eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Auch der Betrieb der deutschen Atomkraftwerke ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Der sichere Verbleib des Atommülls ist völlig ungeklärt, immer wieder gab es Störfälle und weitere sind zu befürchten. Hinzu kommen Gefahren durch Erdbeben und Flugzeugabstürze. Besondere Brisanz hätte dabei auch der gezielte Absturz eines Militärflugzeuges mit hoher Geschwindigkeit auf ein Atomkraftwerk.

Gezielte Tornado-Angriffe können nicht verhindert werden!

Die Atomkraftwerke Emsland (AKW Lingen 2), Isar 2 und Neckarwestheim 2 sollen am längsten laufen, bis Ende 2022. Und gerade mit ihrer Sicherheit beschäftigt sich ein Zeitzeuge, der bereits in der Bauphase der AKW vor rund 30 Jahren mit den Atomkraftwerken befasst war und mit dem BBU Kontakt aufgenommen hat. Sein Anliegen: Die zuständigen Behörden und Ministerien sollen sich zur konkreten Gefahrenlage dieser Atomkraftwerke im Falle eines gezielten Tornado-Flugzeugabsturzes
äußern. Seine bisherigen Anfragen verpufften und konkrete Antworten wurden nicht erteilt.

Der BBU ist der Auffassung, dass neben den zuständigen deutschen Landesregierungen das Bundesumweltministerium sowie das Bundesverteidigungsministerium für den Schutz der Bevölkerung verantwortlich sind. Da zu befürchten ist, dass die Reaktorgebäude der Atomkraftwerke einen gezielten Angriff mit einem Tornado-Kampfjet nicht aushalten würden, müssen die Anlagen auch aus diesem Grund zum Schutz der Bevölkerung sofort stillgelegt werden.

Udo Buchholz vom Vorstand des BBU bemängelt, dass gerade in der aktuellen Situation die Möglichkeit eines gezielten Flugangriffs auf Atomreaktoren und Uranfabriken nicht ausreichend berücksichtigt wird. „Es ist nicht beruhigend, was man über die Pläne zum Schutz von Atomkraftwerken hört: Rund um die AKW aufgeschüttete Erdwälle, Vernebelungsanlagen, Mauern oder Stahlseilnetze im möglichen Anflugbereich. Grundlegenderen Schutz bietet die sofortige Stilllegung aller AKW und Atomanlagen“, so Udo Buchholz.

Quelle

Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) 2016

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren