Alexander Dobrindt muss Dieselgate-Unterlagen herausgeben
Deutsche Umwelthilfe gewinnt Prozess um Herausgabe von Dieselgate-Unterlagen gegen Bundesverkehrsministerium.
Seit über 18 Monaten verweigert das Bundesverkehrsministerium mit immer neuen Argumenten die Herausgabe von Akten aus den ersten hektischen Monaten nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals. Das Ministerium versuchte, durch die Beiladung von 15 Unternehmen der Automobilindustrie in letzter Minute das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin der DUH recht – DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch fordert den kommissarischen Bundesverkehrsminister Christian Schmidt dazu auf, die rechtswidrig zurückgehaltenen Unterlagen nun sofort zu übergeben.
Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in die von ihr begehrten Dokumente aus den ersten turbulenten Monaten nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals gewähren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin am gestrigen Tag nach ausführlicher mündlicher Verhandlung (VG 2 K 288.16) unter dem Vorsitz der Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter.
Die DUH hatte bereits vor über 18 Monaten, am 24.2.2016, gegenüber dem Ministerium einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auf Einsicht in alle Unterlagen gestellt, die in Zusammenhang mit der gegenüber Volkswagen erlassenen Rückrufanordnung stehen. Im Gerichtsverfahren wurde dies auf die Zeit zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober 2015 konkretisiert. Darüber hinaus begehrt die DUH Einsicht in Unterlagen der Volkswagen-Untersuchungskommission. Nicht beansprucht werden solche Dokumente, auf die kein Einsichtsrecht besteht, wie bei Unterlagen die Betriebsgeheimnisse berühren, geistiges Eigentum betreffen oder persönliche Daten.
Nachdem das Ministerium diesen UIG-Antrag vom 24.2.2016 abgelehnt hatte, reichte die DUH am 7.7.2016 Klage vor dem VG Berlin ein. Die DUH wollte Einblick nehmen in die ihr nach UIG-Recht zustehenden Dokumente (Korrespondenz des Ministeriums mit anderen Behörden, Kontakte zu den Autokonzernen, Besprechungsprotokolle und Messdaten etc.). Zuletzt befürwortete das Ministerium sogar Beiladungsanträge von 15 Unternehmen der Automobilindustrie, die das Verfahren um Monate weiter verzögert und vor allem das Kostenrisiko für die DUH nicht mehr beherrschbar gemacht hätten. Diese Beiladungsanträge wurden am 13.10.2017 vom VG Berlin und die darauffolgende Beschwerde am 10.11.2017 vom OVG Berlin-Brandenburg abgewiesen (OVG 12 L 81.17).
Das VG Berlin hat der Klage der DUH am gestrigen Nachmittag nach einer längeren Verhandlung stattgegeben. In der Verhandlung selbst warf die Gerichtspräsidentin des VG Berlin dem Bundesverkehrsministerium in ungewöhnlich deutlicher Form vor, über die Verfahrensdauer hinweg immer neue und zum Teil widersprüchliche Dokumente vorgelegt zu haben und das Verfahren dadurch extrem erschwert zu haben. Die ausführliche Urteilsbegründung wird für die nächsten Tage erwartet.
„Einmal mehr zeigt sich, wie diese Bundesregierung einseitig Partei für die Autokonzerne und gegen Umwelt und Verbraucher ergreift und nichts unversucht lässt, der Öffentlichkeit gegenüber ihre konspirative Abstimmung mit den Autokonzernen zu verschleiern. Dieses auch nach Ansicht des Gerichts gegen Recht und Gesetz handelnde Bundesverkehrsministerium ist nicht Teil der Lösung des Diesel-Abgasskandals, sondern Kern des Problems“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
„Die in dieser Art einzigartige Transparenzblockade des Bundesverkehrsministeriums ist zu Recht gescheitert. Die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit geht vor klandestine Ministeriumspolitik“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Prozess vertrat.