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Artikelgesetz: Nur flexible KWK ist zukunftsfähig

Inflexible KWK habe keinen Platz mehr im System und sollte daher auch nicht mehr gefördert werden.

Der BEE begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), derzufolge die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) künftig flexibel gefahren werden soll“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk anlässlich der Veröffentlichung des KWKG-Entwurfes. So sieht es auch das Impulspapier Strom 2030 vor, das das Bundeswirtschaftsministerium am vergangenen Freitag veröffentlicht hat. „Zu Recht“, ergänzt Falk, „denn die KWK ist im künftigen Stromerzeugungssystem nur dann sinnvoll, wenn sie flexibel auf die Angebots- und Nachfrageschwankungen reagiert.“ Inflexible KWK habe keinen Platz mehr im System und sollte daher auch nicht mehr gefördert werden.

Besonders positiv wertet der BEE die geplanten Innovationsausschreibungen, die zukunftsgerichtet sind. Allerdings sei es kritisch, dass die CO2-Effizienz in den geplanten Standard-KWK-Ausschreibungen keine Rolle spielen soll. „Jede Technologie muss zum Klimaschutz beitragen, auch die Kraft-Wärme-Kopplung“, bemängelt Falk.

Der BEE wird die geplanten Änderungen beim EEG eingehend untersuchen, insbesondere die Passagen zur Belastung des Eigenverbrauchs. Es ergebe keine Sinn, dass der Eigenverbrauch bei der Braunkohle weiterhin befreit ist, für saubere Energiequellen jedoch EEG-Umlage bezahlt werden muss.

Auf Unverständnis stößt beim BEE, dass einige Ankündigungen des BMWi aus der Vergangenheit erneut nicht umgesetzt werden. Dazu zählt die wichtige Flexibilisierung der Netzentgelte in der Stromnetzentgelteverordnung ebenso wie die noch im Sommer gegenüber dem Bundesrat versprochene Experimentierklausel für Sektorkopplung in den Sinteg-Gebieten.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie 2016

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