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Aussagekraft von Heizungslabeln ist umstritten

EU-Verordnung verschärft die Informationspflichten von Installateuren.

Die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungen und Warmwassererzeugern, die im September 2013 in Kraft getreten ist, stößt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen auf Kritik. Die Kennzeichnung der Geräte sei für die Verbraucher nicht eindeutig. Allerdings müssen die Label ohnehin nur bei Ausstellungsgeräten sichtbar angebracht werden. Für alle anderen Geräte gilt, dass der Verkäufer – in Deutschland ist das meist ein SHK-Installateur – Interessenten über die Energieverbrauchswerte und die Umweltauswirkungen der angebotenen Produkte informieren muss.

„Wer sich beim Heizungskauf allein nach dem Label richtet, könnte in die Irre geführt werden“, kritisiert  Hyewon Seo vom Team Energie & Mobilität im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. die neuen Energieverbrauchslabel für Heizungen. „Es wird sicher den ein oder anderen Fall geben, bei dem das Label zu Problemen führt, weil es beim Verbraucher Erwartungen geweckt hat, die dann nicht erfüllt werden“, stimmt Carsten Müller-Oehring zu. Er ist Rechtsanwalt und Referent für Grundsatzfragen und Recht beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK.

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Quelle

EnBauSa.de | Silke Thole 2014

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