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Baden-Württemberg erleichtert Dämmung mit Überbau

Nachbarschaftsrecht ist geändert.

Insbesondere in Städten ist das Sanieren von Gebäuden schwierig, weil dicke Dämmung auf das Grundstück des Nachbarn ragt. Was erlaubt ist regelt Landesrecht. In Baden-Württemberg wurde am 31. Januar 2014 ein neues Nachbarschaftsgesetz verabschiedet, das festlegt, dass Überbau durch nachträgliche Wärmedämmung bis zu 25 Zentimeter in der Regel geduldet werden muss. Es enthält auch neue Regeln für schnellwachsende Bäume. Das soll die Verschattung von Dächern mit Anlagen zur Energiegewinnung verhindern.

Voraussetzung für das Recht auf Überdämmung zum Nachbargrundstück ist, so das neue Gesetz, dass die neue Wärmedämmung die jetzige und spätere Benutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt. Die übergreifenden Bauteile müssen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig oder zugelassen sein.

Den kompletten Artikel finden Sie hier

Quelle

EnBauSa.de | Pia Grund-Ludwig 2014

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