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© photocase.de | golffoto | Stahl- und Walzwerke gehören zu den energieintensiven Betrieben, die bisher sehr großzügige Rabatte bei der EEG-Umlage genießen.

Berlin klagt gegen Brüssel

Die Bundesregierung hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Kommission geklagt.

Grund ist der jahrelange Streit um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). „Wir haben fristgerecht Klage vor dem EuGH eingereicht, um die Grundsatzfrage zu klären, ob das EEG eine Beihilfe ist“, sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium gegenüber Spiegel Online.

Im Dezember 2013 hatte die Kommission ein Verfahren gegen die Bundesregierung eröffnet, da sie hinter den zahlreichen Befreiungen der Industrie von der Ökostrom-Umlage eine unerlaubte Beihilfe vermutete. Das sei eine zollgleiche Abgabe und damit ein unzulässiger Nachteil für ausländische Unternehmen, hieß es damals.

2014 hatte dann aber der Europäische Gerichtshof entschieden: Wenn ein EU-Land auf nationaler Ebene Ökostrom fördert, muss es ausländische Unternehmen nicht einschließen. Und im November 2014 ruderte die EU-Kommission zurück: Gemäß den EU-Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen sei die EEG-Umlage zulässig.  Staaten dürfen demzufolge – zulasten des freien Wettbewerbs – Beihilfen gewähren, wenn das dem Schutz der Umwelt dient. Zu den Industrierabatten hieß es: Nur ein kleiner Teil der Befreiungen sei höher gewesen als zulässig. Diesen Teil müssen die Unternehmen zurückzahlen.

Deutschland lehnt das ab, weil es Rechtsunsicherheit für die Industrie fürchtet und ohnehin nicht die Auffassung teilt, dass das EEG eine Beihilfe sei. Insgesamt profitiert die Industrie gegenwärtig von jährlichen Befreiungen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro. Nächste Woche dürfte die Auseinandersetzung zwischen Brüssel und Berlin in die nächste Runde gehen: Der Energie- und Klimakommissar Arias Cañete ist im Wirtschafts- und Energieausschuss des deutschen Bundestags eingeladen.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | bra 2015

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