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Bewertung der EEG-Novelle

Heute, am 8. April will das Bundeskabinett die EEG-Novelle beschließen.

Als Verfasser des Entwurfs des ersten EEG aus dem Jahr 2000 erlaube ich mir, Ihnen eine fünfteilige Serie von Bewertungen zu den wichtigsten Themenfeldern der Novelle vorzustellen: – Bioenergien – Photovoltaik – Windkraft – Geothermie und Wasserkraft – Ausschreibungen, Direktvermarktung, Eigenverbrauch, Umlagemechanismus.

Knapp ein Drittel der Öko-Stromerzeugung stammt aus Bioenergien, vor allem aus Biogas, aber auch aus der Holzverstromung. Über die Abwärmenutzung in KWK-Anlagen tragen sie zusätzlich zu einem erheblichen Teil der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien bei.

Im zweiten Teil meiner Bewertungs-Serie zum EEG 2014 möchte ich auf die dramatischen Entwicklungen in der Photovoltaik-Branche in Deutschland hinweisen. Nach den hohen Ausbauzahlen in den letzten Jahren ist der Photovoltaikmarkt 2013 stark eingebrochen. Lediglich eine Leistung von 3.300 MWp sind 2013 neu installiert worden, was einem Einbruch von 56 Prozent gegenüber 2012 entspricht. In der Branche gab es daher schon 2012 und 2013 eine erhebliche Anzahl von Insolvenzen und einen geschätzten Verlust von 50.000 Arbeitsplätzen.

Die Windkraft muss zusammen mit der Solarenergie volumenmäßig das Zugpferd auf dem Weg zu einer Vollversorgung mit Ökostrom sein. Etwa 40-50 Prozent unserer zukünftigen Stromversorgung werden aus der Windenergie kommen müssen. Heute sind wir in Deutschland davon noch weit entfernt. Der dritte Teil meiner Bewertung der EEG-Novelle widmet sich daher den geplanten Einschnitten bei der Windenergie.

Wasserkraft und Tiefengeothermie sind zwei Stromerzeugungstechnologien, die neben den Bioenergien bestens geeignet sind, hochflexibel einen substanziellen Beitrag zum Ausgleich der Schwankungen von Solar- und Windstrom zu liefern. Statt auf klimaschädliches russisches, kirgisisches oder iranisches Erdgas oder europäisches Frackinggas in großen Gaskraftwerken zu setzen, wären diese Erneuerbaren Energien selbst als hochflexibel einzusetzende heimische Energiequellen bestens geeignet.

Heute schließe ich meine Bewertungsserie zur EEG-Novelle mit dem letzten Teil ab. Darin geht es um die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere die geplanten Ausschreibungsverfahren, die Direktvermarktung, die Regelungen zum erneuerbaren Eigenverbrauch und zum Umlagemechanismus.

Quelle

Hans-Josef Fell 2014Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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