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Bundesregierung nimmt massiv Einfluss auf Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag ist nach Grundgesetz der Gesetzgeber, zusammen mit dem Bundesrat, ausdrücklich nicht die Bundesregierung, so die grundgesetzliche Gewaltenteilung.

Heute wurde im Bundestag das Grundgesetz als großer Glücksfall für die Demokratie gefeiert. Wie derzeit aber die Bundesregierung versucht das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Gesetzgebungsparcours aus Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat durchlaufen zu lassen, hat mit dieser im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung nichts mehr zu tun. In Briefen an Bundesrat und Bundestag machte Wirtschaftsstaatsekretär Baake massiven Druck auf Bundestag und Bundesrat Änderungsanträge am Regierungsentwurf zurückzuziehen.

Zum Schutze der Interessen der Kohlekonzerne sollen die Vorstellungen der Bundesregierung gegen die Bürgerenergiewende durchgesetzt werden unter Missachtung der demokratischen Spielregeln. Gerade die Novellierung des EEG, das seinen Ursprung nicht in den Häusern der Ministerien hat, sondern der roten und grünen Fraktion entsprang, soll nach der Vorstellung Gabriels bis zum Sommer abgeschlossen sein, möglichst ohne Widerworte durch das Parlament.

Auf die im Umweltausschuss des Bundesrats beschlossenen Änderungsanträge hatte Staatssekretär Baake in der vergangenen Woche mit klarer Ablehnung reagiert. Offenkundig will das Ministerium den Kabinettsbeschluss vom 8. April eins zu eins umzusetzen und dem Parlament seine grundgesetzlich garantierte Gesetzgebungshoheit nehmen.

Die heutige Plenumsabstimmung im Bundesrat, in der der Großteil der Änderungsanträge keine Mehrheit fand, war nur noch ein leichtes Aufbäumen gegen Gabriel und Co.. Immerhin fand der wichtige Änderungsantrag zur Gleichstellung der EE-/KWK-Eigenversorgung mit industrieller Eigenversorgung mit der EEG-Umlage von 15 Prozent in der Länderkammer eine Mehrheit, ebenso der Antrag zur grundsätzlichen Befreiung von kleineren Eigenstromanlagen von der EEG-Belastung.

Auch wurde dem Antrag zur Stichtagsregelung für Windkraftanlagen zum 1. Januar 2015 mehrheitlich zugestimmt. Dies ist wichtig, abzuwarten bleibt aber, ob diese für die Bürgerenergiewende existenziellen Änderungen Bestand haben. Der Bundesrat ist in der EEG Novelle nicht zustimmungspflichtig und muss nun hoffen, dass seine Vorschläge auch vom Bundestag übernommen werden.

Ausgerechnet am Tage der heutigen Grundgesetzfeier ist es besorgniserregend den Zustand unserer Demokratie zu sehen, wie die Regierung bei der EEG-Novelle versucht dem Parlament den grundgesetzlich festgelegten Gesetzgebungsauftrag zu entziehen.

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Kraft hat bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Daher wird es jetzt darauf ankommen, dass der Bundestag noch die entscheidenden Änderungen einbaut und Gabriels Kehrtwende beim EEG nicht einfach abnickt.

Quelle

Hans-Josef Fell 2014Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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