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Bundeswirtschaftsministerium legt weitere Studien zum Strommarkt vor

Der Strommarkt ist grundsätzlich funktionsfähig und die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute verschiedene Gutachten zum Strommarkt veröffentlicht. Die Gutachter kommen darin zum Ergebnis, dass der Strommarkt grundsätzlich funktionsfähig sei und Versorgungssicherheit gewährleisten könne. Voraussetzung dafür seien Anpassungen innerhalb des heutigen Marktrahmens sowie eine europäische Harmonisierung der Regeln für den Stromhandel. Das BMWi analysiert die Gutachten nun und wird sie im Rahmen der Plattform Strommarkt gemeinsam mit Ländern und Verbänden diskutieren und bewerten.

Staatssekretär Rainer Baake: „Die Studien bilden eine wichtige Grundlage für den ergebnisoffenen und transparenten Diskussionsprozess zum Strommarkdesign, den wir mit den Bundesländern und Verbänden in der Plattform Strommarkt begonnen haben. Er dient dazu, der Politik eine solide Basis für eine informierte Entscheidung darüber zu liefern, mit welchem Ordnungsrahmen wir die Energiewende mittel- und langfristig am besten umsetzen können.“

In der Plattform Strommarkt organisiert das BMWi, entsprechend seiner „10-Punkte-Energie-Agenda“ vom Frühjahr, einen ergebnisoffenen Diskussionsprozess. In diesem Rahmen werden notwendige Vorarbeiten für die Entwicklung eines langfristig tragfähigen Strommarktdesigns geleistet, damit sie später – über einen Grünbuch- und Weißbuchprozess – zu gesetzlichen Maßnahmen führen können. Dies leistet einen Beitrag zu der Transparenz des Prozesses.

Parallel führt die Bundesregierung Gespräche mit den Nachbarstaaten und der EU-Kommission, um gemeinsame Lösungen im Rahmen des europäischen Binnenmarkts zu finden.

Die nun vorgelegten Gutachten bewerten in einem übergreifenden Ansatz zum einen die Leistungsfähigkeit des Strommarkts und zum anderen die Wirkungen von so genannten Kapazitätsmechanismen. Nach Einschätzung der Gutachter sei ein optimierter Stromgroßhandelsmarkt – ggf. ergänzt durch eine Reservelösung – den derzeit diskutierten Kapazitätsmärkten überlegen. Die Gutachten bilden den dritten Teil der umfangreichen Leitstudie Strommarkt, die gegenwärtig für das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet wird.

Quelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2014

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