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Dobrindt und der Bruch des Umweltrechts

Der Bundestag will heute den Untersuchungsausschuss zum „VW-Abgas-Skandal“ einsetzen. Eigentlich muss es dabei um die Frage gehen, wie es gelang, geltendes Umweltrecht in Deutschland nicht durchzusetzen. Denn vor diesem Staatsversagen verschließt der Bericht der sogenannten Dobrindt-Kommission die Augen.

Zuerst ein Blick zurück. Nach eigenem Bekunden hatte die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzte Kommission zur Aufklärung des mit dem VW-Eingeständnis ans Licht gebrachten Abgasskandals drei Ziele:

Erstens war das Kraftfahrtbundesamt (KBA) am 21. September 2015 angewiesen worden zu klären, ob „Fahrzeugtypgenehmigungen des Herstellers VW vom Vorwurf der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gemäß den Vorgaben der europäischen Typgenehmigungsvorschriften betroffen sind“.

Zweitens hatte Dobrindt das KBA am 24. September aufgefordert, die Überprüfung auch auf Diesel-Fahrzeugtypen anderer Hersteller auszuweiten, also zu testen, ob auch dort „unzulässige Abschalteinrichtungen“ eingesetzt wurden. Auftrag der Dobrindt-Kommission selbst war es dabei, die zur Erledigung der beiden zitierten Anweisungen erforderlichen sogenannten „Felduntersuchungen des KBA“ zu „begleiten“. Das ist keineswegs ein vor Präzision strotzender Auftrag.

Drittens schließlich sollte die Ministerkommission „nach Vorliegen aller Erkenntnisse aus den Untersuchungen des KBA“ prüfen, welcher „Handlungsbedarf zur Anpassung der internationalen, europäischen und nationalen Vorschriften besteht“. In welche Richtung und zu welchem Zweck diese Anpassung vorgenommen werden soll, ist vermutlich vorsichtshalber nicht mit in den Auftrag aufgenommen worden.

Die Voraussetzung dafür, geltendes Recht durchzusetzen, wären aber die Fähigkeit und der Wille des Kraftfahrtbundesamts gewesen, zwischen „unzulässigen“und „zulässigen“ Verfahren bei der Abgasreinigung klar zu unterscheiden – erst dann wäre die bei etlichen Auto-Herstellern vorherrschende Nicht-Reinigung als ein Verstoß verfolgbar.

Hier können Sie den Standpunkt weiterlesen

Quelle

Der Standpunkt wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (Jochen Luhmann) 2016 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden! Jochen Luhmann
ist Experte für Energiewirtschaft und Klimapolitik am
Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie. Seine
Forschungsschwerpunkte sind zukünftige Energie- und Mobilitätsstrukturen.

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