EEG-Reform gefährdet Engagement kleinerer privater Investoren
Neue Studie der Leuphana Universität Lüneburg im Auftrag von BUND und Bündnis Bürgerenergie vorgestellt.
Nahezu jede zweite Kilowattstunde Ökostrom kommt bereits aus Erneuerbare-Energie-Anlagen, die von kleineren privaten Investoren errichtet wurden. Dieses Engagement der Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende könnte jedoch durch die geplante Reform des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) ein jähes Ende finden.
Von den vorgesehenen Änderungen im EEG-Gesetz seien Bürgerenergiegenossenschaften, Bürgerwindparkbetreiber und Privatpersonen mehr als alle anderen Akteure der Energiewirtschaft negativ betroffen. Das ergab eine Studie der Leuphana Universität Lüneburg zur Marktrealität von Bürgerenergie-Projekten und den Auswirkungen der aktuellen EEG-Reform, die im Auftrag vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Bündnis Bürgerenergie erstellt worden ist.
Eine der Gefahren für das Engagement der Bürger bei der Energiewende sei laut Studie die im EEG-Entwurf vorgesehene „Verpflichtende Direktvermarktung“. Die Bundesregierung wolle Erzeuger von erneuerbarem Strom dazu bringen, die Vermarktung ihres Stroms an den Vorgaben der Strombörse auszurichten. Dies mache Bürgerenergie-Akteure von hochspezialisierten Vermarktungsunternehmen abhängig.
„Unsere Markterhebung zeigt, dass aufgrund der geringen Größe Bürgerenergie-Akteure für die Vermarktungsunternehmen nicht besonders attraktiv sind. Es ist daher zu erwarten, dass sie von den Vermarktern zuletzt und dazu mit den schlechtesten Konditionen bedient werden. Die Folge: Bürgerenergie wird es schwer haben, sich weiter auf dem Markt zu behaupten“, so Heinrich Degenhart, Professor für Finanzierung und Finanzwirtschaft an der Leuphana Universität Lüneburg.
Besonders bedrohlich für kleinere private Investoren sei laut Untersuchung auch die geplante Regelung, wonach ab 2017 nur noch Marktteilnehmer Erneuerbare-Energie-Anlagen errichten dürften, die per Ausschreibung den Zuschlag erhalten hätten. Dies könnte das endgültige Aus für die Bürgerenergie bedeuten, so Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität: „Die volkswirtschaftliche Logik und sämtliche Erfahrungen aus der Praxis anderer Länder zeigen: Ausschreibungen begünstigen die größten Anbieter. Mit einer Ausschreibung entstehen Transaktionskosten und Risiken, die größere Unternehmen leichter abfangen können. Bürgerenergie-Akteure hingegen können weder die Risiken streuen, sie durch eigenes großes Kapital absichern oder die höheren Transaktionskosten zwischenfinanzieren. Bürgerenergie wird daher kaum eine Chance haben, sich im Ausschreibungsverfahren gegen größere Konkurrenten durchzusetzen.“
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Wir haben in Deutschland über eine Million Menschen, die privat viele Milliarden Euro in die erneuerbaren Energien investiert haben. Diese vielen kleinen privaten Investoren sind es, die uns schneller von riskanten Atom- und klimaschädlichen Kohlemeilern wegbringen. Energie in Bürgerhand garantiert eine von allen akzeptierte und sozial verträgliche Gestaltung der Energiewende. Der EEG-Reform-Vorschlag der Bundesregierung schafft zusätzliche Risiken für diesen wichtigen Motor der Energiewende. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, im weiteren Abstimmungsprozess diese Fehler zu korrigieren.“
René Mono, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie: „Bürgerenergie ist der Marktführer der Energiewende, und so soll es auch bleiben. Die Energiewende ist zu wichtig, um sie großen Konzernen zu überlassen. Die Bundesregierung muss endlich ein Marktumfeld entwickeln, in dem sich Bürgerenergie weiter dynamisch entwickeln kann. Denn dezentrale erneuerbare Energien sind längst konkurrenzfähig – vorausgesetzt, der Wettbewerb ist fair und nicht durch Subventionen für alte Atom- oder Kohlekraftwerke verzerrt.“
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Quelle
BUND 2014Leuphana Universität Lüneburg 2014